Namensrecht

"Klaus-Peter Kohlhas" <ahnen@kohlhas-web.de> schrieb:

Hallo,

angefügte Bestimmungen zur Namensgebung bei unehelichen Kindern für das
Herzogtum Braunschweig.

Weiß jemand, ob es gleiche Bestimmungen auch für Pommern gab?

Hallo Peter,

Rolf Willmanns hat eine Zusammenfassung geschrieben:

"Wie sich Namen verändern können. Z. Beispiel Westfälische >Hofnamen<". Siehe:

Auf diese Arbeit wurde schon im Januar 2007 hingewiesen.

Am Ende der Seite "Zurück" anklicken und Du findest Gesetze und Verordnungen und sehr vieles mehr auch aus/über Preußen.
Der Zeitraum umfaßt das römische Recht über Code Napoleon bis zum Grundgesetz mit Änderungen im Jahre 2000.

Die Arbeit von Rolf Willmanns und die Gesetze usw., sind sicher für alle Familienforscher von Bedeutung.

Viele Grüße

Heinz (Muhsal)