Liebe Liste,
kennt sich vielleicht jemand mit dem Namensrecht bei Vormundschaften im Preußen des 19. Jahrhunderts aus? Ich möchte wissen, ob es üblich war, dass ein Vormund seinem Mündel seinen Namen mitgegeben hat, sodass dieses einen Doppelnamen führte, auch wenn keine Adoption im Spiel war.
Alles Gute für 2012!
Clarissa
Pohlschildern-Archiv