Namensendung ...meyer bei westf. Familiennamen

Hallo Karl,

Hallo zusammen,

aus Anlass der "Meyer"-Diskussion: Ich kann jedem, der sich für das Thema interessiert, nur raten, das Pöpöchen vom Sofa zu hieven und die Staatsarchive zu gehen (wenn die wieder aufmachen). Denn was viele nicht wissen: Noch vor den Standesämtern wurden Grundbücher und Hypotheken-Akten eingeführt. Zum Unterschied bitte googeln. Für Preußen - wozu Westfalen gehörte (bis auf die Nachbarn hinter der Wildschweingrenze ... ) - muss das 1872 gewesen sein (bin zu faul zum Nachsehen).

Ich habe mir den Spaß gemacht, für mein Heimatdorf in Ostwestfalen (was hier OSTwestfalen meint und nicht Orte wie Rietberg etc. ... :-)) alle 13 Bücher durchzuackern und festgestellt, dass auf den jeweils ersten (!) Titelblättern die Haus- und Vulgonamen dokumentiert sind. Ein Meierhof heißt i.d.R. "Kolonat" oder Vollmeiergut" (meist ersteres), die Wohnstätten weniger Begüterter "Stätte". Also z.B. "Mühlenmeyers Vollmeiergut" oder "Schweins Stätte" - wobei die Bewohner weder "Mühlenmeyer" noch "Schweins" hießen, das waren bereits Vulgonamen. War ein Grundbuchblatt voll und es wurde umgeschrieben, fehlen diese Einträge (was ja nur effizient war). Vom Wort Blatt nicht verwirren lassen, ein "Blatt" hat meist 10 oder mehr Seiten.

Aus dieser Quelle habe ich ein schönes Verzeichnis des ganzen Dorfes erstellt und kann somit sogar für ausgestorbene Familien oder für abgerissene Häuser den Besitzstand UND Vulgonamen rekonstruieren.

Die ersten Blätter reichen oft 50 oder noch mehr Jahre zurück. Beispiel: Ein Haus wird 1872 verkauft, erstmals muss ein Grundbuch-Blatt angelegt werden. Darin steht dann z.B.: "Ackerknecht A verkauft an Leineweber B das Haus auf Schweins Stätte, dass 17xx erbaut wurde und dass A selbst 1852 von Tagelöhner C gekauft hat." Du bekommst also Haus- und Grundstücksgrößen, Berufe, Alter und und und ... Da die soziologische Struktur auf dem Land über Jahrhunderte stabil war (lassen wir Bauernbefreiuung mal außen vor) und da die schriftliche Fixierung von Namen erst mit den Standesämter so richtig begann, spiegeln diese Quellen einen Zustand wider, der viel weiter zurückreicht.

Warum diese Quellen dennoch nicht mehr genutzt werden, verstehe ich nicht und íst vielleicht nur dadurch zu erklären, dass es eben keine gebratenen Tauben sind, die einem zu Hause via ancestry & Co. in den Mund flattern.

Noch drei Hinweise:

Der obige Tipp funktioniert nicht nur für Westfalen. Dieselben guten Erfahrungen habe ich in Schlesien gemacht - das war ja auch Preußen. Und die vorgedruckten Grundbücher waren normiert (natürlich fehlen hier die "Meyer").

Zweitens: Vorher checken, was im Archiv vorhanden ist. In Detmold z.B. ist der Bestand noch nicht online recherchierbar. Was zu einem Ort vorhanden ist, ist uneinheitlich, je nachdem, ob / was die Amtsgerichte als aktenführende Einrichtungen schon an die Landesarchive abgegeben haben. Ein festes System / Abgabedatum gibt es nicht!

Drittens: Um 1970 herum haben die Papierbücher ausgedient, die Einträge werden digital und sind nur noch beim AG einsehbar (aber nicht für Genealogen!). Das ist ja schon Elterngeneration für die meisten von uns. Vorgänger- und Nachfolge-Blätter sind immer angegeben, das heißt, habe ich erst einmal ein Grundbuchblatt zu "meinem" Haus gefunden, kann ich mich leicht vor- oder zurückhangeln.

So, und das Obige nun bitte ins GenWiki übertragen, liebe Renate ...

Viele Grüße, Karl