Namensänderung ZGLINSKI / LEHMANN

Hallo liebe Mitforscher,
immer wieder stolpere ich bei meinen Forschungen über eine Namensänderung
meiner Vorfahren. Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben zu der folgenden
Verordnung?

"Gem. Vertg. der kgl. Regierung - Poznan - vom 28.12.1893 No 9922/93 I D
führt den Namen Lehmann nicht Zglinski"

Ich fand sie als Zusatz auf dem Taufschein meines Urgroßvaters. Dieser wurde
unter dem Namen Zglinski geboren; sein Vater wurde/hat sich umbenannt auf
Lehmann am 28.12.1843.

MfG

M. Heyen-Herter

Hier liegt eine Lesefehler vor, denn es heißt nicht Vertg.
(fälschlich als Verordnung interpretiert), sondern

Verfg. (= Verfügung).

Namensänderungen vollzogen sich auch zur damaligen Zeit auf ähnlich
Art und Weise wie heute, d. h. es war eine staatliche Genehmigung
erforderlich, die durch Bescheid, Verfügung erteilt oder nicht
erteilt wurde. Wurde die Genehmigung erteilt, dann musste dies -
genauso wie heute - bei allen zeitlich vorangehenden Beurkundungen
von Personenstandsfällen der betroffenen Person und deren Abkömmlinge
durch "Randvermerk" dokumentiert werden.

Im konkreten Falle ist

No 9922/93

schlicht und ergreifend das Aktenzeichen des Genehmigungsbescheides.

Schöne Grüße aus Bremen

Hans-Jürgen Wolf
Hinweise zur Familienforschung in Westpreußen

M-Heyen-Herter schrieb :

Hallo liebe Mitforscher,
immer wieder stolpere ich bei meinen Forschungen �ber eine Namens�nderun
g
meiner Vorfahren. Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben zu der
folgenden

Verordnung?

"Gem. Vertg. der kgl. Regierung - Poznan - vom 28.12.1893 No 9922/93 I D
f�hrt den Namen Lehmann nicht Zglinski"

Ich fand sie als Zusatz auf dem Taufschein meines Urgro�vaters. Dieser wur
de
unter dem Namen Zglinski geboren; sein Vater wurde/hat sich umbenannt auf
Lehmann am 28.12.1843.

MfG

M. Heyen-Herter

Ich habe Korrespondenz mit einer polnischen Sprachforscherin (Onomastic),
die an einem Projekt zur Problematik der Namens�nderung (von polnisch in
deutsch) arbeitet.

Mit Ihrem Einverst�ndnis w�rde ich Ihre Anfrage delegieren.
Sie k�nnte Ihnen sicher eine kompetente Auskunft erteilen und h�tte
ausserdem
einen interessanten "Fall" f�r ihr Projekt.

Gruss +++Dagmar+++