Namensänderung bei Genannt-Namen

Liebe Namensuchende,

ich habe jetzt das offizielle Namensänderungsdokument meines
Urgroßvaters aus dem Jahr herausgesucht.

Darin wird Bezug genommen auf den "Allerhöchsten Erlass vom 12. Juli
1867". Es geht hier also nach preußischem Namensrecht?

Es ist aber offenbar nicht ganz leicht gewesen, den Namen zu ändern,
denn mein Urgroßvater ist vor der Hochzeit damit gescheitert, die
Begründung kenne ich nicht.

Übrigens wurde die Namensänderung auch im Heiratsregister als
Randbemerkung eingetragen.

Schöne Grüße,
Renate