Hallo Frau Pallasch und andere Interessierte!
Das Gesagte bekräftigt meine Auffassung, dass es besonders bezogen auf
Exulanten und Hugenotten meist uneffektiv ist, in den Ländern bzw. Regionen nach
amtlichen Auswanderungsbestätigungen zu suchen, die verlassen wurden.
Das Aufnahmeland bzw. der Ort mussten die Bürgerrechte neu erteilen bzw.
musste dort ein Untertaneneid geleistet werden. Dazu wurde Papier beschrieben und
das ist, hat man Glück, in Archiven nachzuweisen. Nicht unbedingt in
kirchlichen, sondern staatlichen Archiven.
Ob Exulanten oder Hugenotten, beides waren Glaubensflüchtlinge, die teilweise
verfolgt wurden. Und nicht nur sie, unter Umständen die ganze Familie.
Welcher dieser Flüchtlinge meldete sich dann auch noch in seinem bisherigen
Heimatland ab, wenn vielleicht schon nach ihm gesucht wurde? Wahrscheinlich kaum einer.
Etwas anderes waren staatlich angeordnete Exilierungen (Landesverweisungen),
die es
z. B. nicht selten auch in Frankreich in den Revolutionsjahren gab. Diese
wurden natürlich im Ausweisungsland registriert.
Viele Grüße, Erhardt-M. Spalteholz