Nachtrauung

In einer eMail vom 19.11.2003 00:54:27 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit schreibt
, andreas.waligorski@mail.isis.de schreibt:
Hallo liebe Leute,

im April 1944 fiel mein Bruder an der Ostfront. Im September 1944 ließ sich
seine Verlobte in Breslau nachtrauen, es gab dafür sogar kirchlichen Segen.

Kennt jemand die gesetzlichen Vorgaben für die damaligen Nachtrauungen?

Gruß
Hubertus

Hallo Hubertus,

rechtliche Grundlage für diese "Nachtrauungen" von Frauen Gefallener war
zunächst ein "Führer-Erlaß" vom 6.11.1941. Durch das Gesetz vom 29.3.1951 (!) -
BGBl I, S. 215 sind diese Nachtrauungen hinsichtlich Familiennamen, Versorgung,
Versicherung, Ehelichkeit der Kinder usw. rechtlich anerkannt worden.
Quelle: Model/Creifelds/Lichtenberger: Staatsbürger-Taschenbuch; 24. Auflage
1989, Ziff. 343, Abs. 1

MfG
Werner Hippe
asgardist@aol. com