Nachnamen der Kinder von Witwen?

Liebe Listenmitglieder,

mir ist soeben bei der Arbeit an den Breslauer Geburtsregistern gleich zweimal
hintereinander ein Fall begegnet, bei dem ich mir unsicher bin. Es handelt sich um die
Registernr. 49/1904 und 51/1904. In beiden Fällen sind die Mütter bereits seit Jahren
verwitwet. Welchen Nachnamen bekommen in diesem Fall die Kinder? Den Ehenamen der
Mutter oder ihren Geburtsnamen? Ich habe in beiden Fällen den Ehenamen eingetragen,
aber ob das richtig ist?

Herzliche Grüße

Raphael (Dammer)

Hallo Raphael,

Ich habe zwar auch schon von einzelnen F�llen geh�rt, dass Kinder von Witwen den Geburtsnamen der Mutter erhalten haben,
dass das auc hier so sein k�nnte,
  kann dem Eintrag selbst allerdings nicht entnommen werden. Also erfassen wir den Namen, wie ihm die Mutter im Geburts-Eintrag f�hrt, und das ist der Ehename.

Gru�,
Susanne