Nachlass Zuständigkeiten

Liebe Leser, das kann Ihnen bei der Gen vielleicht auch passieren, was ich ganz aktuell erlebe: plötzlich bin ich mit einem noch nicht abgeschlossenen Nachlassverfahren konfrontiert, berichtet mir das Amtsgericht in Kamenz!

Aus dem Merkblatt zur Erbausschlagung zitiere ich Punkt 3:
Die Zuständigkeit
für Sterbefälle bis einschließlich 16.08.2015
Als Nachlassgericht ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten Wohnsitz hatte. ...
Hatte der Erblasser am Sterbetag im Inland keinen Wohnsitz, so ist das Amtsgericht Schöneber in Berlin zuständig

für Sterbefälle ab 17.08.2015
Als Nachlassgericht ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte ...

Hatte der Erblasser am Sterbetag im Inland keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist das Amtsgericht Schöneber in Berlin zuständig
MFG
Gunnhild Fenia Tegenthoff

Worin besteht denn dir Problematik? Ein Erbe kann man ausschlagen, bis 6
Wochen nachdem es einem bekannt wurde.

Ich wohne in Wien und habe jetzt erst erfahren, das ich aus Sicht des Amtgerichtes Kamenz ev. ein Erbe oder Miterbe sein kann - ich habe 6 Monate Zeit, ab jetzt, mich rechtswirksam dagegen auszusprechen, indem ich in Wien zur Deutschen Botschaft gehen muss. Doch zuerst investiere ich ca 50€, um eine Kopie vom Nachlassakt zu erhalten, denn ich will schon wissen - um was es überhaupt geht. Der 2015 verstorbene war das Kind meiner Cousine, der selbst seinen Vater und einen ledig geborenen Sohn hinterlassen hat - siehe [ Maik Raschinsky : Traueranzeige : Sächsische Zeitung ]( Maik Raschinsky : Traueranzeige : Sächsische Zeitung ) - das heißt: ich habe damit überhaupt nicht gerechnet, überhaupt mit dem noch nicht abgeschlossenen Nachlassthema als ev. Erbe konfrontiert zu sein - und da ich zwei Geschwister habe, betrifft dieses Nachlassthema meine zwei Geschwister ev. auch noch. Bislang weiß ich nur, das meine Cousine - seine Mutter - das Erbe ausgeschlagen hat. Ich befürchte, das es einen Berg Schulden gibt. Man muss sich rechtswirksam aktiv dagegen binnen der Frist aussprechen. Wer die Frist versäumt und sich nicht dagegen rechtswirksam ausspricht, tritt das Erbe an. LG Gunnhild Fenia Tegenthoff

Hallo,

aus dem Ausland ist das in der Tat komplizierter und teurer. Ja, in dem Fall hat man 6 Monate, um das Erbe auszuschlagen.

Verstorben bereits 2015, er hinterlies Vater, Sohn und die Mutter. Letztere hat das Erbe ausgeschlagen. Die anderen dann vermutlich auch, wenn sie nach 4-5 Jahren weiter ermitteln. Das klingt schon eher nach Schulden, aber wer weiß.

So eine Akteneinsicht ist jedenfalls immer ein Gewinn, auch wenn man oft Dinge erfährt, nach denen man garnicht gesucht hat. Falls man sich nicht damit belasten will, kann man zumindest das Erbe fristgerecht ausschlagen. Das kostet zwar auch (abhängig vom Geschäftswert), aber es ist dann endgültig erledigt.

Viele Erfolg bei der Klärung!

Sven