Allen, die mir geholfen haben ein herzliches Dankeschön. So bezieht sich die
im Kirchenbuch eingetragene Bemerkung "mit Zustimmung der Eltern" lediglich
auf die 24 Jahre alte Braut und nicht auch auf den 30 jährigen Bräutigam.
Einen schönen Tag wünscht Wolfgang Milkowski wolfgang.milkowski@t-online.de