Mündigkeit im 16. Jahrhundert

Hallo Liste,

mein Vorfahre Georg Ulrich ist im Jahre 1544 Miterbe des Hofes seines Vater in Stadeln. Allerdings ist er in diesem Jahr noch unmündig. Erst im Jahre 1546 übernimmt er den Hof. Ich wollte daher mal nachfragen, wie lange man im 16. Jahrhundert als unmündig galt.

Da Georg Ulrich im Jahre 1546 den Hof übernahm, scheint er wohl in diesem Jahr mündig geworden zu sein. Somit könnte man auf sein ungefähres Geburtsjahr schließen.

Wer kann mir hier weiterhelfen?

Viele Grüße
Martin Sill

Hallo Martin,

zwischen 500 und 1500 galt folgende Richtlinie:

"Nur die Kinder männlichen Geschlechtes wurden im Alter von 12 bis 15 Jahren
für mündig erklärt, das heißt: sie wurden waffen-, rechts-, regierungs-,
geschäfts-, vermögens- und heiratsfähig"

für König Heinrich IV z.B. trifft folgendes zu:
Im Jahr: 1065 König Heinrich IV. wird 15 Jahre alt und mündig!
Er wurde aber schon 1054 in Aachen mit 4 Jahren zu König gekrönt!

Und Ulrich, Herzog von Wirtemberg (1498 - 1550). - * 8.2.1487 in
Reichenweiher (Elsaß), + 6.11.1550 in Tübingen. Ulrich, wurde mit 16 Jahren
für mündig erklärt

Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Reinhold
e-mail: info@reinholdmaier.de