Hallo Mitforschende,
anbei ein Fundstück aus der Stralsundischen Zeitung vom 08.07.1847.
Beste Grüße
Tom Schwerin
Auf den Antrag des Mühlenbesitzers ERICH zu Langenhanshagen werden Alle, welche an das von dem Mühlenbesitzer ZIERKE erkaufte, in Langenhanshagen belegene Mühlenwesen nebst der Windmühle, den Gebäuden und Grundstücken aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch geladen, selbige in termino den 19. Juli, den 2. August oder den 16. August, Vormittags 10 Uhr, vor uns anzumelden und zu beglaubigen, bei Strafe des im letzten Termine sofort zu erkennenden Ausschlusses.
Datum Franzburg, den 2. Juli 1847
Königl. Kreisgericht Dr. Riedel
Eigene Dauersuche: SCHWERIN PRÜß KEDING KÄDING ROSE BECK SCHWOBEDA
DETTMANN ZORN TEEWS