Mühle

Hallo liebe Listies,

in einem Dokument von 1797 ist zu lesen, dass der Müller der Mühle in Intschede/Verden für seine Schwester
Schutzgeld und Wohngeld zahlen soll, obwohl sie nur zu Besuch ist.
Er begründet seine Klage damit, dass seine Mühle adelig frei sei. Trotzdem müsse er außerdem noch Dienste wie die
"Gemeinen pflichtigen Stellen" leisten, z.B. Wache halten bei Gefangenen.

Die Mühle ist 1608 tatsächlich auf ursprünglich adeligen freien Grund erbaut und wurde auch stets mit diesem Recht
weiter verkauft. Das Recht wurde auch ausdrücklich zugesichert, als des Müllers Urgroßvater die Mühle 1710 kaufte.

Meine Frage ist:
Welche Rechte waren mit ADELIG UND FREi verbunden? Von Welchen Abgaben, Steuern etc. war diese Müllerfamilie
befreit? Ergab sich daraus ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Vorteil für die Mühle?

Wer kann mir die Fragen beantworten oder Literaturhinweise geben?

Viele Grüsse
Kornelia