Hallo, als Neuankömmling grüße ich die Teilnehmer dieser Liste. Mein Wirkungsgebiet erstreckt sich gegenwärtig auf das südliche Mecklenburg
Ich habe festgestellt, dass 1891 das 10. Kind einer Lehrerfamilie die Vornamen Friedrich Franz bekam und der regierende Großherzog Friedrich Franz III. und der Gutsbesitzer als Paten im Kirchenbuch eingetragen sind.
Meine Frage: War dieser Vorgang mit finanziellen/Materiellen Zuwendungen für die Eltern und/oder das Kind verbunden, wenn ja welche und auf welcher Rechtlichen Grundlage basierte dieser Vorgang.
Auch Teilantworten oder Literaturhinweise sind mir sehr willkommen
Mit freundlichen Grüssen
Karl Breetzmann Rostock Brehros