Hallo Liste,
Bei einer Eintragung im ev Kirchenbuch
zu einer Hochzeit wird nicht der Vorname
der Braut sondern"villiba" und der Nachnahme des Vaters genannt.
Was hat dieses zu bedeuten?.
Vielen Dank
Peter
peter droeppelmann schrieb:
Hallo Liste,
Bei einer Eintragung im ev Kirchenbuch
zu einer Hochzeit wird nicht der Vorname der Braut sondern"villiba" und der Nachnahme des Vaters genannt.
Was hat dieses zu bedeuten?.
Vielen Dank
Peter _______________________________________________
Lieber Peter,
ohne Textstudium ist da Raten angesagt.
Kann das fragliche Wort relicta XY hei�en? Das w�re dann die Witwe des (verstorbenen) XY gewesen.
Gru� aus Bochum
Herbert (Kuba)
Hallo Peter,
ich habe eine �hnliche Deutung wie Herbert anzubieten und w�rde auf "vidua" tippen, auch das bedeutet "Witwe". Der Familienname ist also dann nicht der des Vaters, sondern des verstorbenen ersten Ehemannes.
Viele Gr��e
Klaus (Mendler)
-------- Original-Nachricht --------
Hi,
nach meiner Meinung: ... die Braut ist Tochter N.N. des Vaters ...
filius = Sohn
filia = Tochter
filius / filia naturalis = uneheliche/r Sohn / Tochter
vilicus = Verwalter
Mit freundlichen Grüßen
Georg (Weitenberg)
Hallo, Peter!
Ich denke, es muss richtig "villica" heißen, also Verwalterin oder Schulte.
Gruß
Stephan