Mitgift

Hallo,
   wer kennt sich in Erbschaftsfragen um 1550 aus ?

   Wenn geheiratet wurde musste die zukuenftige Ehefrau auch einen
   gewissen Betrag an Geld mit in die Ehe bringen.
   Ist solch eine Mitgift mit dem Ausdruck " Vater und Mutterteil "
   gleichzusetzen ?

   Wenn die Ehefrau danach verstarb und keine Kinder gezeugt wurden, der
   Ehemann
   aber erneut heiratete.
   Wer bekam die Mitgift der Ehefrau wenn sie es nicht schriftlich ihrem
   Ehemann vererbte hatte ?

   Mit freundlichen Gruessen
   Sonja

Hallo Sonja!
Die Frau konnten recht wenig, sie bekommen bei Rechtssachen einen m�nnlichen Vormund, der sie in der Regel vertritt. Im �brigen regelten Richter und Gerichte den Nachla�. Da wurde jede Kleinigkeit registriert. Was heute im M�ll landen w�rde, hatte damals einen Wert, weil der Aufwand der Herstellung vielfach h�her war.
�ber die Kirchenb�cher wurden die Erbberechtigten festgestellt. Auf diese Weise habe ich eine Reihe sch�ne Geburtsurkunden in Akten gefunden. Da stehen dann auch die Ehepartner drin und wohin geheiratet wurde.
Auch �ber Kinder der Erbberechtigten kann man etwas erfahren, wenn sie selbst schon verstorben sind.
In den Staatsarchiven kann man f�ndig werden. Ich habe mit diesen Quellen gute Erfahrung gemacht.
Viele Gr��e Kurt