Guten Abend
aus einigen Sterberegistern des östlichen Ermlandes zwischen 1847 und 1874 habe ich diese Angaben zur Volljährigkeit der Kinder beim Tod eines Elternteils gefunden:
minderjährige Kinder waren 20,5 - 20,7 - 23,2 - 23,8 - 24,3 Jahre alt
Die 24,3 Jahre alte Tochter wurde als 23-jährig bezeichnet.
volljährige Kinder waren 25,2 - 26,1 - 26,4 - 26,5 - 26,6 Jahre alt
(In allen Fällen aus dem Taufeintrag der Kinder berechnet) Leider fehlen noch mehr Daten von 24-jährigen Kindern. Vielleicht kann jemand ergänzen.
Fazit: Das vollendete 24 Lebensjahr könnte (dort und in diesem Zeitraum) die Grenze gewesen sein.
Bernhard Heinrich