Mischehen

Hallo,
gab es Verodnungen, Regeln o.ä. bei Mischehen wie die Kinder zu taufen sind?
Ich habe einen Fall, indem der evangelische Mann eine katholische Frau in der evangelischen Kirche geheiratet hat. Unter der Rubrik "Einwilligung" stand nicht nur, daß ihr Vater die Einwilligung zur Ehe gegeben hat, sondern auch das die Einwilligung der katholischen Kirche beigebracht war. Das war 1857. Die Kinder der beiden wurden katholisch getauft. Das erste Kind wurde 3 Monate vor der Hochzeit geboren.
Wurde in solchen Fällen nach persönlicher Absprache der Eheleute gehandelt oder redeten die jeweiligen Kirchen ein Wörtchen mit?

Herzliche Grüße
Susanne Bibrack

Susanne!

Das laesst sich so ganz einfach nicht beantworten, da es vor 1917 ("Mittleres" katholisches Kirchenrecht, seit dem II.Vatikanischen Konzil gibt es ein "Neues")
in Deutschland von Bistum zu Bistum verschieden war. (Partikularrecht)

Seit dem Trienter-Konzil (1543-1563) galt allgemein, eine Ehe (auch Mischehe) ist nur gueltig, wenn sie vor einem katholischen Pfarrer und zwei Zeugen geschlossen wird.
Bedingung fuer die Einfuehrung war jedoch, dass die Dekrete des Trienter Konzils offiziell (also mit Genehmigung des Staates) in einem bestimmten Gebiet veroeffentlicht worden waren). Das war in evangelischen deutschen Gegenden regelmaessig nicht der Fall (wie das im Bistum Ermland war,weiss ich augenblicklich nicht)

Daher gab es fuer die deutschen Gebiete verschiedene päpstliche Erlasse, die die Gueltigkeit von Mischehen auch ohne Einhaltung der Formvorschrift erlaubten.

Krach ist die Seele des Eintopfes und in Preussen gab es daher "hatzebutz" auch in den Jahren 1836-1841 die sogenannten Koelner Wirren, die u.a. auch um diese Fragen gingen. Der Hoehepunkt war erreicht als der preussische Staat 1837 den Koelner Erzbischof Droste zu Vischering festnehmen liess und ausserhalb seines Erzbistums "auf Festung" schickte.

Danach gab es dann alle moeglichen Variationen: Trauung in evangelischer Kirche, Kinder katholisch erzogen), Trauung in katholischer Kirche (Kinder evangelisch erzogen)) (In der guten alten Zeit gab es da im staatlichen Recht noch so etwas wie das Direktionsrecht des Haushaltungsvorstandes der in der ueberwiegenden Anzahl von 100 Prozent durch die Ehemaenner gestellt wurde!) . Es gab aber auch Kuriosa wie: Die Religion foolgt dem Geschlecht des Kindes: maennliche Kinder werden wie der Vater getauft, weibliche Kinder wurden wie die Mutter getauft. ("Und wehe ihr geht mit euren Brueder in die Kirche oder etwa in die Schule"!)

Ernst