Hallo Listers,
Kann mir jemand sagen wann in den Jahren von 1874 bis 1890 in Ostpr.
mit welchen Alter man zum Dienst einberufen wurde? Wie lange war
diese Dienstzeit und waren sie dann in Ostpr. stationiert oder wo anders
im Deutschen Reich ?
Vielen Dank, mit freundlichen Gr��en, Heinz
Ich mechte auch sowas wissen, von den jahr 1870, Franco-Preussen Krieg
Danke
Muriel
Hallo Heinz,
Grundlage f�r den Wehrdienst im Kaiserreich war das Wehrgesetz des deutschen
reiches (beruhend auf der fassung f�r den Norddeutschen Bund vom 9.11. 1867,
als Reichsgesetz bis 1919 in Kraft).
Das Gesetz legt u.a. fest:
� 2 Die bewaffnete Macht besteht aus der Heer, der Marine und dem Landsturm.
� 3 Das Heer wird eingeteilt in 1) das stehende Heer, 2) die Landwehr; die
Marine in 1) die Flotte 2) die Seewehr.
Der Landsturm beteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis
vollendeten 42. Lebensjahr, welche weder dem Heere noch der Marine
angeh�ren.
�6 Die Verpflichtung zum Dienst im stehenden Heere, beziehungsweise in der
Flotte, beginnt mit dem 1. Januar, und zwar in der Regel desjenigen
Kalenderjahres, in welchem der Wehrpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet,
und dauert sienen Jahre.
W�hrend dieser sieben Jahre sind die Mannschaften die ersten drei Jahre zum
ununterbrochenen aktiven Dienst verpflichtet.
....
Jeder Reservist ist w�hrend der Dauer des Reserveverh�ltnisses zur
Theilnahme an zwei �bungen verpflichtet. Diese �bungen sollen die Dauer von
je acht Wochen nicht �berschreiten.
� 7 Die Verpflichtung zum Dienst in der Landwehr und der Seewehr ist von
f�nfj�hriger Dauer. Der Eintritt in die Land- und Seewehr erfolgt nach
abgeleisteter Dienstpflicht im stehenden Heere, beziehungsweise in der
Flotte.
� 11 Junge Leute mit Bildung, welche sich w�hrend ihrer Dienstzeit selbst
bekleiden, ausr�sten und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in
dem vorschriftsm��igen Umfange dargelegt haben, werden schon nach einer
einj�hrigen Dienstzeit im stehenden Heere - vom Tag des Diensteintritts an
gerechnet - zur Reserve beurlaubt. Sie k�nnen nach Maa�gabe ihrer
F�hiogkeiten und Leistungen zu Offiziersstellen der Reserve und Landwehr
vorgeschlagen werden.
...
Klartext:
Wehrpflicht vom 17. - 45. Lebensjahr.
Wehrdienst vom 20. bis 39. Lebensjahr m�glich
dabei: 3 Jahre aktive Dienstzeit (Marine, Kavallerie, reitende
Artillerie) oder
2 Jahre aktive Dienstzeit (Infanterie, �brige Truppen)
+ 4 Jahre Dienst in der Reserve (Marine, Kavallerie, reitende
Artillerie)oder
5 Jahre Dienst in der Reserve (Infanterie, �brige Truppen)
zusammen: 7 Jahre
anschlie�end: 5 Jahre Landwehrpflicht (Infanterie, �brige Truppen) oder
2 Jahre Landwehrpflicht (Seewehrpflicht)(Marine, Kavallerie, reitende
Artillerie)
danach Landsturmpflicht bis zum Ende der Wehrpflichtzeit (45. Lebensjahr).
Der Soldat diente in der Regel, abh�ngig von seiner Waffengattung, in einem
Standort seiner Heimatprovinz, den Divisionen waren Landwehrbezirke
zugeordnet, in denen die Truppen ausgehoben wurden. Ausnahme die Garden, die
sich aus allen Provinzen des Reiches rekrutierten. Aber die Ostpreu�en haben
eben in der regel nur bei ostpreussischen Truppenteilen gedient.
Mit freundlichen Gr��en aus dem M�nsterland
Hans-Christoph Surkau
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo Hans Christoph u. a. in der Liste,
gab es auch schon vor 1867 einen Wehrdienst? Ich meine
die Zeit um 1850.
Die Information �ber den Wehrdienst ab 1867 kann ich
insofern best�tigen:
Mein Gro�vater Gustav KOLM, 1881 in Darkehmen geb., war seinem
�lteren Bruder schon um 1900 ins Ruhrgebiet gefolgt. 1901 wurde
er 20-j�hrig zum Wehrdienst eingezogen und mu�te f�r 3 Jahre zur�ck
in seine Heimat. 1909 heiratete er im Rheinland meine Gro�mutter.
Vielen Dank und beste Gr��e an alle
Christa Adams
Christa Schrieb:
Hallo Hans Christoph u. a. in der Liste,
gab es auch schon vor 1867 einen Wehrdienst?
Ich mechte wissen von 1870 - Franco Pruessen Krieg
Soldaten von Konitz, WP. Werde die listen vieleicht
in Konitz sein?(jetzt Chojnice)
Muriel
Hallo Christa und alle anderen die �hnliches fragten!
Die allgemeine Wehrpflicht gab es in Preu�en seit dem 3. 9. 1814, dem Tag
als das neue Wehrgesetz erlassen wurde. Sie liegt in der Kontinuit�t der
Gedanken der Reformer der preu�ischen Armee vor den Befreiungskriegen
(Scharnhorst, Boyen, Gneisenau, Milit�r-Reorganisationskommission) etc.)und
setzt die "generelle Dienstpflicht" fort, die in den Befreiungskriegen
vorl�ufig angeordnet worden war.
Das Wehrgesetz von 1814 hatte im Prinzip die gleichen Bestimmungen wie das
von 1867: 5 Jahre Wehrdienst in der "Linie" (der stehenden Armee), davon
drei Jahre als aktiver Soldat und zwei Jahre als Reservist, dann Dienst in
der Landwehr. Die Praxis sah so aus: Die St�rke der Armee war mit 144 000
Mann gesetzlich festgelegt (1,.5% der Bev�lkerung), der tats�chliche
Pr�senzstand steight von 1817 bis 1819 von 121 000 Mann auf 127 000 Mann und
blieb auf diesem Stand, ungeachtet der Steigung der Bev�lkerungszahlen. Das
bedeutet, da� bei einem j�hrlichen Ersatzbedarf von 30 000 Mann die Anzahl
der verf�gbaren M�nner - ca 80 000 nur etwa dioe H�lfte der Tauglichen
jungen M�nner eingezogen wurde. Der Rest blieb unausgebildet. Die Auswahl
erfolgte mit einem Losverfahren. Das Problem "Wehrgerechtigkeit", das heute
auch immer wieder durch die Presse geistert, gab es -wie man sieht - wohl
auch schon damals.Die Roon'schen Reformen ab 1859/60 �nderten auch im
Prinzip nichts an der Form und Dauer der Wehrpflicht, es wurde nur die
St�rke der Armee erh�ht und die Aushebungsquote auf 63 000 verdoppelt.
(siehe Heereskonflikt, Bismark,Indemnit�tsgesetz 1866 etc etc.). Die
preu�ische Wehrverfassung wurde dann 1867 f�r den Norddeutschen Bund
�bernommen (Wehrgesetz des Norddeutschen Bundes von 1867) und dieses
wiederum quasi als Wwehrgesetz des Deutschen Kaiserreiches bis 1919.
Der Mannschaftsersatz der Regimenter kam aus den f�r jeden Truppenteil
festgelegten Aushebebezirken (also im Prinzip das gleiche System wie mit den
Kantonen bis 1807). Die Aushebebezirke bezogen sich aber immer auf die
Provinz in der der Truppenteil lag und der Soldat beheimatet war (deshalb
mu�te der Kamerad Vorfahre auch aus dem Ruhrgebiet zur�ck nach Ostpreu�en zu
Dienen). Lediglich die Garden rekrutierten sich aus dem ganzen K�nigreich
Preu�en. Ost- und Westpreu�en dienten sonst nur in Ost- bzw. Westpreu�en und
nicht in Westfalen oder der Rheinprovinz - abgesehen von den Berufssoldaten,
Offizieren und auch Unteroffizieren, die �beralll hin versetzt werden
konnten -. Im Prinzip haben wir also auch damals schon ein "heimatnahes
Dienen" der "gezogenen" Wehrpflichtigen. Die "Einj�hrig Freiwilligen" kamen
immer aus dem erweiterten Umkreis des jeweiligen Garnisonortes.
Mit freundlichen Gr��en aus dem sch�nen M�nsterland
Hans-Christoph Surkau
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Die "Mannschaftsstammrollen der alten Regimenter waren in der Regel im
Heeresarchiv in Potsdam aufbewart. Dies ist 1944 durch einen Luftangriff
zerst�rt woirden. nahezu alle dortigen Unterlagen sind verbrannt.
Mannschaftsstammrollen dieser Zeit sind daher in der Regel nicht mehr zu
finden.
In Konitz lagerten die Mannschafftsstammrollen nie, da dies ja Heeresakten
waren und somit in das preu�ische Heeresarchiv abzugeben waren.
Tut mir leid, aber dieser Weg geht nicht.
Mit freundlichen Gr��en aus dem sch�nen M�nsterland
Hans-Christoph Surkau
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo
vielen Dank f�r die ausf�hrlichen Erkl�rungen zum Milit�r-Dienst.
Schade, da� es keine schriftlichen �berlieferungen der Personen und Daten
gibt.
Sind vielleicht auch die m�glichen Rentenunterlagen so vernichtet
worden? Die einzige M�glichkeit, w�ren dann noch die Sterbe-Urkunden,
aber auch die scheinen von Klein-Beynunen nicht mehr vorhanden zu sein.
Gru� an alle
Christa Adams