Hallo Klaus,
There were different emails with an incorrect definition of "Meyer". The writers should have quoted their source.
Ich komme leider erst am Wochenende dazu, meine Mails zu lesen - deshalb diese sehr sp�te Antwort. Aber ich m�chte Ihnen meine Qellen nicht vorenthalten:
Walter Achilles: Deutsche Agrargeschichte im Zeitalter der Reformen und der Industrialisierung
Der Autor befa�t sich mit der Situation im 18. und 19.Jahrhundert, insbesondere in Niedersachsen.
Friedrich Wilhelm Henning: Deutsche Agrargeschichte (und andere Werke)
Henning z�hlt zu den kompetentesten Autoren zum Thema Agrargeschichte; er differenziert sehr genau zwischen den einzelnen Regionen, und wer an exakten Infos interessiert ist, ist bei ihm an der richtigen Adresse.
In Bahlow, Hans: Deutsches Namenslexikon" is written:
Maier, Mayer ("oberdeutsch") besides Meyer, Meier (so especially in Westfalia-Hannover): firstly the "major villae" or "villicus", in the old Franconian empire (didn't find a translation for "Frankenreich", not "Frankreich"!!!. the commissioner of the (aristocratic or clerical) landowner, who managed the main farm,
Diese Definition bezieht sich ausschlie�lich auf das Mittelalter!
Und wer von uns "armen" B�rgerlichen ist schon in der Lage, seine b�uerlichen Vorfahren �ber 1500 hinaus zur�ck zu verfolgen ? Zumindest in meinen Familienzweigen ist sp�testens 1530 Schlu�. Alles, was davor war, ist Spekulation und nicht eindeutig nachweisbar.
later the managers and landholders
of smaller farms. They had the supervision over the contribution of the other farmers, later on hereditary tenants.
Laut meiner o.a. Quellen stimmt diese Definition von Bahlow nur zum Teil, n�mlich, da� EIN Meier des Dorfes (z.B. der Klostermeier oder der Tegtmeier)die Abgaben der anderen Bauern sammelte um sie anschlie�end beim Grundherrn abzuliefern. Die Behauptung, er h�tte die Oberaufsicht �ber die herrschaftlichen P�chter gehabt, mag vielleicht f�r Meck-Pom zutreffen, stimmt aber nicht f�r Niedersachsen; dort war dies die Aufgabe des Amtes, bzw. des Amtmannes vor Ort.
Ihre Anmerkungen zum Thema "Recht der ersten Nacht" verstehe ich als kleines Sp��chen am Rande und ist von Ihnen wohl auch nicht ganz ernst gemeint gewesen. Mag ja sein, da� der eine oder andere Grundherr (nicht sein Meier) von diesem Recht hin und wieder Gebrauch gemacht hat, es erkl�rt aber mit Sicherheit nicht die H�ufigkeit des Namens Meier. Entscheidender hierf�r d�rfte der Umstand sein, da� es in den D�rfern ja immer mehrere Meierh�fe gab. Da nur einer der S�hne den Hof �bernehmen konnte, mu�ten die anderen weichen. Diese weichenden Erben verlie�en zwar den Meierhof, nahmen ihren Namen aber mit.
Wenn ich die Diskussionsbeitr�ge zu diesem Thema insgesamt verfolge, dr�ngt sich mir der Eindruck auf, da� hier das Pferd von hinten aufgez�umt wurde. Der mittelalterliche Villicus/Meier ist schwerlich vergleichbar mit den neuzeitlichen Meiern, die zwar die gr��ten H�fe im Dorf bewirtschafteten (und einen dementsprechenden Stolz entwickelt hatten), aber auch die bei weitem gr��te Abgabenlast an den Grundherrn oder den Landesherrn zu leisten hatten.
Quelle: Akten des Amtes Stolzenau - Dienstregister und Scheffelschatzregister 17. und 18.Jahrhundert.
Die Meier der Amtsd�rfer mu�ten w�chentlich 2 Tage Spanndienste (also mit Pferden) leisten, die K�thner und Brinksitzer nur einen Tag Handdienst.
�hnliches wiederholte sich bei den Geld-/Kornabgaben. W. Achilles zeigt an mehreren Beispielen, da� diese Abgaben den Meierhof relativ st�rker belasteten als den Kothhof.
Ich hoffe, Sie mit meinen Ausf�hrungen nicht gelangweilt zu haben, f�hlte mich aber aufgrund der fehlenden Quellenangaben aufgefordert, etwas n�her auf das Thema einzugehen.
Freundliche Gr��e und ein sch�nes Wochenende w�nscht
Susanne (Schmitz)