am einfachsten mit du eine MTB von Mapster (Przeglądarka skorowidzów).
Da brauchst nur eine Angabe der Quelle machen, mehr ist nicht notwendig.
Ich habe es schon des Öfteren in GenWiki-Artikeln gemacht, hier ein Beispiel (Senkitten – GenWiki).
erst mal Danke, Gerald
ich nehme an, Du hast die Copyright freie Verwendung gepr�ft?
gibt es hier ein polnisch sprechendes Mitglied das mal nachsehen kann auf der website.?
Frage: Liegt das Urheberrecht bei diesen "alten" deutschen Messtischblaetter nicht etwa bei der Nachfolgebehoerde des Deutschen Reichsamt beim jetzigen Bundesamt fuer Geodaesie und Kartographie ? Ich weiss, die polnischen Institutionen sehen das anscheinend zu locker, was Urheberrechte im Internet angeht ...! Ich finde das ja auch toll was Mapster u.a. kostenlos im Internet anbieten, aber wie steht "unser" Bundesamt BGK dazu ???
Was meinst Du, lieber Hans-Juergen Wolf dazu ? Sind diese Karten frei zugaenglich und privat nutzbar bzw. sogar fuer Veroeffentlichungen z. B. von Chroniken oder gar eigene Website???
Welche Rechte sollten polnische Dienste an deutschen Messtischbl�ttern haben, die ihnen nach Kriegsende zuf�llig "in die H�nde gefallen" sind? Wohl genauso viele (oder besser wenige), wie andere Leute an "Beutekunst".
Auch die EU muss sich an internationale Rechtsnormen halten! Das Urheberrecht an den Karten liegt eindeutig in Deutschland und nicht in Polen. Da verschiedene Instititionen in Deutschland Messtischblattausschnitte in ihren Ver�ffentlichungen benutzen (siehe beispielsweise das 'Bildarchiv Ostpreu�en'), so ist es offensichtlich auch m�glich, die Genehmigung zur Verwendung in Deutschland einzuholen.
es geht hier nicht um Beutekunst, sondern schlicht um Urheberrechte. Und da würde ich mich erst mal kundig machen, bevor ich mich hinterher über finanzielle Forderungen ärgern muss.
MfG
Christoph Lowinski
PS: Leider werden in Zeiten von Facebook und Twitter die Rechte der Urheber gerne locker ignoriert. Das gilt nicht nur für Karten, Kunst oder Fotos, sondern auch für Texte.
Beutekunst war nur ein Beispiel. Die Rechtslage ist dieselbe, egal ob ich ein Gem�lde erbeute oder eine topographische Karte. Denjenigen Ausl�nder m�chte ich sehen, der hier mit Erfolg Klage erheben kann f�r G�ter, die ihm nicht geh�ren!
hier geht es doch nicht um w�re, h�tte k�nnte..... sondern um klare Fakten.
Wenn man ganz sicher sein will, keine Urheberrechte zu verletzten, dann kann das erst mal nur ein Anwalt kl�ren. Und diese Zunft irrt sich auch schon mal!
Wo kein Kl�ger, das kein Richter. Webseiten sind ja ganz nett, aber man muss ja auch nicht unklare Urheberrechte verletzen. Bei Fotos, Musik und Texten wird das ja leider schon sehr oft getan!
Ein Hinweis auf den Klick zum Kartenarchiv tut es ja auch schon oftmals.