Lieber Herr v. Restorff,
*Ich sehe da durchaus Probleme und denke, man muss vorher
*akribisch testen "was wie rüberkommt".Antwort: Gar nichts darf rüberkommen !!!
Es ist nicht die Aufgabe eines Quellenverzeichnisses alle vorhergehenden
Quellen und deren Vorgänger zu notieren. Die Quelle, aus der das Wissen
stammt, ist ausreichend. Wenn sie korrekt angegeben wurde, kann man dort die
Vor-Quelle suchen (und finden).
diese Auffassung verwundert mich einigermaßen.
Wenn ich für irgendetwas als Quelle angebe: "Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Bestand Stift Meschede, Akte 967, S. 3" - oder: "Hans Mustermann: Studien zur Güterverwaltung des Klosters Hintertupfingen. Stuttgart 1997, S. 11" - dann MUSS natürlich genau dies übernommen werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Da soll doch nicht übernommen werden: "Datei TK". Die Quelle für eine Information ist fix - die Akte im Archiv, die Seite im Buch. Nicht die Zufälligkeit, von der irgendwer von irgendwas erfahren hat.
Was soll in 10, 20 oder 50 Jahren jemand mit der Information anfangen: "Datei TK"? Der braucht auch in 50 Jahren Archiv und Seite und Buch und Seite.
gesehen. Nur wenn er die Quellen der exportierenden Programms *auch* gesehen
hat, darf er sie auch benennen.
Das ist, salvia venia, abwegig. Man kann, sollte korrekterweise bei einer Datenübernahme zusätzlich (!) notieren, von wem diese Daten übernommen sind, gewissermaßen als Zitierung zweiter Hand. Aber die Referenz ist und bleibt das Archivale oder sonst die Fundstelle.
Viele Grüße
TK