Hallo Clemens,
ich fand in einer Familienchronik etwas, was ich hier wie gefunden einkopiere, vielleicht hilft / verwirrt es.
Desweiteren wurde ab der VIII. Generation den Vorfahren vom Niederrhein ein eigenes Kapitel zugewiesen. Hier war es besonders die stark variierende Schreibweise der Familiennamen und die Namensgebung, die viel Sucharbeit erforderte. Hier die Varianz einiger Familiennamen über die Jahrhunderte hinweg, aber auch schon stark variierend bei Tauf-, Heirats- und Sterbeeintrag im Kirchenbuch:
Rix = Ricks(en) = Rycks = Rockes = Rixke(n)s = Ritzgen = Reipkes = Rickes = Rippgens = Ryxkens = Rixers = „von Heinsberch“
Buschgens = Buißkens = Busches = Brußkens = Buißkens = Buischkens = Buschge(n)s = Busckens
Amfalderen = ahm Falderen = ahm Valderen = am Falder = an den Falderen
Auch waren die Familiennamen waren in jener Zeit und Gegend noch nicht festgelegt. Die meisten Namen wurden patronymisch aus dem Vornamen des Vaters gebildet. Dann gab es noch Bildungen aus einer Ortsbezeichnung, einem Beruf oder einer Eigenschaft. Lins oder Lenß waren Kurzformen für Laurentius. Daraus entstanden die Familiennamen Linsen, Lentzen oder so ähnlich. Außerdem wurden die ersten Kinder einer Familie meist nach den Großeltern benannt - niederrheinische Erbnamenregel. So wie beispielhaft, siehe (XIII/4.292), bei Wilhelm Linsen / ter Wusch(en), verheiratet mit Elisabeth Claessen, der seinen ersten Sohn auch wieder Laurentius nennt (obwohl sein eigener Vater Godefridus heißt). Er holt also den Vornamen des Urgroßvaters (Thonissen = Laurentius) nach, weil seine Brüder mit Namen Laurentius (geboren 1635 und 1648) wohl jung verstorben waren. Diese Namenregeln waren am Niederrhein ziemlich fest in der Tradition verankert. Die Familiennamen zur Wusch (Ortsbezeichnung?) und Linsen (patronymisch) betreffen also dieselbe Familie.
Und Fußnote zu "patronymisch":
Ein Patronym oder Vatersname (griechisch πατρονυμικόν patronymikon, Plural: Patronymika) ist ein Name, der angibt, wie der Vater des Namensträgers mit Vornamen heißt. Nimmt der Name auf die Mutter Bezug, so nennt man es Metronym oder auch Matronym. Deutsche Familiennamen wie Janssen, Willemsen, Theisen u.ä. sind ursprünglich Patronyme. In der Grammatik bezeichnet Patronymikon die Ableitung von Personennamen, die den Nachkommen (Sohn oder Tochter) bezeichnet.
Die Bildung des Patronyms erfolgte im (nord)deutschen Sprachraum oft durch Anhängen der Endung „-sen“ (Sohn) an den Vornamen. Beispiele: Peter Jans-sen = Peter, Jans Sohn (Jan = Johannes). Echte Patronyme sind keine Familiennamen im heutigen Sinn, die ja grundsätzlich unveränderlich sind, sondern beziehen sich jeweils nur auf die Kinder eines bestimmten Vaters. Sie verändern sich mit jeder Generation. Zum Familiennamen wandelte sich ein Patronym, wenn es nicht mehr mit dem Vornamen des Vaters übereinstimmte. Es handelt sich dann um einen patronymisch gebildeten Familiennamen.
Das Patronym konnte allein oder in Verbindung mit einem Familiennamen gebraucht werden. Beispiel: Peter Aretz Hauser = Peter Hauser, Arnolds Sohn. In alten Urkunden ist er dann als Peter Aretz, Peter Hauser oder Peter Aretz Hauser zu finden.
Ob es sich bei einem aus einem Vornamen gebildeten Familiennamen um eine patronymische Ableitung auf „-sen“ mit verschliffener Endung (z. B. Hendricks, Hermanns, Mertens) oder um ein Genitiv-s handelt, lässt sich nur ermitteln, wenn der Name auf seinen Ursprung zurückgeführt wird.
Sehr oft waren Patronyme mit einer Erbnamensitte verbunden. Allen Formen der Erbnamensitte ist die Benennung in folgender Reihenfolge gemeinsam:
Der erste Sohn erhielt den Namen des Großvaters väterlicherseits; der zweite Sohn den Namen des Großvaters mütterlicherseits. Die erste Tochter erhielt den Namen der Großmutter mütterlicherseits; die zweite Tochter den Namen der Großmutter väterlicherseits. Die Namen verstorbener Kinder wurden wiederholt.
Darüber hinaus gab es weitere Regeln, die regional und konfessionell unterschiedlich gehandhabt wurden. Beispielsweise wurden die Namen verstorbener Geschwister vor den Namen der Großeltern weitergegeben, da sie aus eigener Kraft ihren Namen nicht vererben konnten.
Diese von der katholischen Kirche unerwünschte Erbnamensitte wurde in katholischen Gebieten im Laufe des 17. Jahrhunderts durch eine Patennamensitte abgelöst. Um die Erbnamensitte dennoch weiterzuführen, bedienten sich die Eltern dann eines Paten, der den nach der Erbnamensitte notwendigen Vornamen trug (Krypto-Erbnamensitte).
Viel Erkenntnis wünscht dir
Dietger (Braun)