Es bleibt auch noch die Frage, ob eine Seite mit Mehrfachbedeutungen auch
angelegt werden soll, wenn die weiteren Ortsnamen nicht in Deutschland,
nicht in Deutschland in den Grenzen vor 1918 oder nie in Deutschland (wie
auch immer definiert) gelegen haben. Beispiel: Huy lt. GOV Ort im
wallonischen Teil Belgiens und Gemeinde in Sachsen-Anhalt.
Halte es für sehr sinnvoll, die Begriffs-Seite trotzdem anzulegen.
Und sei es, um nur kurz auf einen entsprechenden Wikipedia- oder sonstigen externen Link zu verweisen.
Bei solchen Ortsangabe, vor allem älteren, kann so vielleicht vor Fehlinterpretationen gewarnt/geschützt werden.
In den "richtigen" Artikel diese/n Verweis/e aufzunehmen halte ich für weniger günstig, da spätestens mit dem nächsten Ort oder gleichnamigen Begriff, der zusätzlich bekannt wird, ohnehin die Seite anzulegen wäre.