Notar Hen
469
19.06.1829
Ehevertrag zwischen Jakob Fleck, Küfer und Bierbrauer in Marxheim,
Grafschaft Hessen-Homburg, Oberamt Meisenheim, Sohn des daselbst wohnenden Jakob Fleck
und der verlebten Elisabetha Heimen, ledig, 44 Jahre alt, und Marianna
Demuth, Wittib des verlebten Mathernus Jörg, Tochter des Adam Demuth, Gastgeber in
St. Wendel
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Hallo Herr Krumrey!
Nachdem bisher keine Resonanz auf Ihre Anfrage kam, habe ich mal im Internet
nachgeschaut.
bei google steht für Nahrungszettel als Erklärung Steuerzettel und unter http://www.feuerwehr-herxheim.de/geschichte_der_feuerwehr.htm unter dem Begriff
Dorfmeister "Verwalter des Gemeindevermögens",auch z.B.der Feuerwehrgerätschaften
und bei Nussdorf ist erwähnt,dass es meistens 4 Dorfmeister gab.
Gruß aus dem kühlen Neustadt, wo die Weinhäuselcher bereits geöffnet sind, nach
Namibia
A. Brauch
noch als Ergaenzung die Erklaerung fuer DORFMEISTER aus dem Hilfswoerterbuch
fuer Historiker von Haberkern und Wallach:
"1. (Landmeister) Handwerksmeister, dem ausserhalb der Zunft die Ausuebung des
Gewerbes auf dem platten Lande gestattet war; in vielen Gegenden gehoerten die
Dorfmeister der betr. Zunft einer benachbarten Stadt an.
2. (Bauermeister, Buergermeister, Gemeindemeister, Mahlmeister) in einigen
Gegenden Deutschlands die meist zu zweit an der Spitze der Dorfgemeinde
stehenden, gewaehlten Vorsteher. Da in Gemeinden, die zu einer Grundherrschaft
gehoerten, in aelterer Zeit der Meier die Stellung eines Dorfmeisters hatte, wurde er
ebenfalls so genannt. Der Schultheiss stand neben dem Dorfmeister."