Liebe Listenmitglieder,
ich möchte mich kurz vorstellen, weil ich neu in der Liste bin:
Mein Name ist Heiko Seiffert. Ich lebe in Köln und befasse suche
Informationen über die Familien Hartmann und Henschel in
Dessau-Großkühnau.
Ich habe bei meinen Nachforschungen einen toten Punkt bei Marie
Christiane Henschel. Im Trauregister des Kirchenbuchs von Großkühnau
ist am 22.02.1835 sie als Tochter von Franz Friedrich Henschel und
Magdalena Dorothea Wöpe verzeichnet. Noch kurioser ist, dass Marie
Christiane Schulze in ihrem Sterbeeintrag im KB Roitzsch als geborene
Hartmann ausgewiesen wird. Das kann so also alles nicht stimmen,.
Magdalena Wöpe wäre z.B. zum Zeitpunkt von Marie Christianes Geburt
dann ungefähr 57 Jahre alt gewesen. Wahrscheinlicher ist es also, dass
es sich um die Großmutter handelt. Weder in dem KB von Großkühnau,
noch in dem KB von Alten ist die Geburt einer Marie Christiane
Henschel bwz. Hartmann verzeichnet, so dass sich diese Unklarheit
nicht aufklären lässt.
Frage: Hat jemand Daten aus dem Dessauer Raum, die ungefähr für die
Zeit um den 12.07.1809 die Geburt einer Marie Christiane Henschel oder
Marie Christiane Hartmann belegen? Dies wäre für mich die einzige
Möglichkeit, diese Widersprüche aufzulösen.
Mit einem herzlichen Dank im voraus für die Hilfe
Heiko Seiffert
Hallo Heiko,
willkommen in der S-A-Liste! Wenn der Geburtseintrag nicht da ist und auch
sonst die Umstaende unklar scheinen, denke ich immer zuerst an ein
uneheliches Kind. Viele junge Muetter sind oft schon Monate vor der Geburt
zu Verwandten oder sogar Fremden "aufs Land" gegangen, um dort ihr Kind zu
bekommen. Meist unter dem Vorwand einer Dienststelle, oder nach Arbeit zu
suchen und dann doch "ploetzlich" schwanger zu sein. Dann ist der
Geburtseintrag fuer das Kind natuerlich im Heimatort nicht zu finden. Fuer
ein Szenario, warum die Grosseltern das Sorgerecht haben, oder das Kind
sogar adoptiert haben, gibt es dann verschiedene Moeglichkeiten (Mutter aus
irgendwelchen Gruenden nicht in der Lage, das Kind aufzuziehen).
Dazu passt auch die Sache mit den Familiennamen. Oft bekam ja auch ein
uneheliches Kind den Familiennamen des leiblichen Vaters, der vielleicht mit
der Zeit in Vergessenheit geraten sein koennte, waehrend die Mutter bzw.
Grosseltern immer da waren. Wenn also in diesem Fall der Vater Hartmann
hiess, kann es sein, dass der Pfarrer beim Sterbeeintrag der M. C. diesen
alten Fakt ausgegraben hatte.
Natuerlich kann alles auch ganz anders gewesen sein...
Viele Gruesse
Petra (Watzka)