? = Volljährigkeit (1828)

Hallo zusammen,

in Gerichtsakten lese ich gerade von einer (wohl unverheiratet gebliebenen) Dame, sie sei 1828 bereits Volljährig gewesen...

Mit welchem Lebensalter galt eine Frau 1828 als Volljährig? Gab es dabei Unterschiede in Mecklenburg und Pommern?

Grüße, Peter Starsy
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