Hallo, in die Runde ...
Hallo alle Miteinander,
Aus jedem Bundesland sendet ein Listenmitglied eine Anfrage an das
Standesamt seiner Gemeinde und fragt an, ob man ihm die LVO zu-
senden könnte. Dann berichtet uns das Mitglied.<
ich finde den Vorschlag als eine Möglichkeit, um unsere Interessen geltend
machen zu können. Allerdings hätten wir trotzdem die durch den Föderalismus
bedingte Unterschiedlichkeit gegen uns. Die Landesverordnung zur
Durchführung des PStG nutzt uns aber nur, wenn damit das neue, ab Januar
2009 geltende Gesetz geregelt wird.
Überlegenswert ist auch, ob wir andere Listen und den Verein für
Computergenealogie e.V. mit mobilisieren.
Viele Grüße
Eberhard (Schwarzbach)
Hallo Eberhard,
ich kann Deinen Vorschlag, andere Listen und den Verein für
Computergenealogie e.V. zu informieren, nur unterstützen.
Gemeinsamkeit macht stark !
Warten wir also den 01.01.2009 ab.
Schöne Grüsse
Hans-Joachim (Dierich)
E. Schwarzbach a écrit :
Hallo in die Runde!
Ggf. könnte es leichter sein, den Bundesverband der Deutschen
Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V. (BDS) zu der Problematik zu
befragen....
Das Thema Urkunden wird hier unter:
http://www.standesbeamte.de/buergerinfo.html angesprochen.
Hier dann auch noch der Text:
Wer bekommt Urkunden ?
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem
Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und
Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes
nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht,
sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge.
Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten
und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein
rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie
eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorweisen.
Und noch ein - wie ich meine - nachvollziebares Zitat aus dem dortigen
Forum:
"Wenn man mal weiterdenkt und dann überlegt, dass ein Mitarbeiter vom
Bürgeramt oder Standesamt die Daten der eigenen Person einfach so
weitergibt, dann sieht die Sache ganz anders aus."
Schöne Grüße
Dennis (Gebel)
E. Schwarzbach schrieb:
Hallo in die Runde der Familienforscher.
Ich habe die beginnende Diskussion über das neue Personenstandsrecht ab 2009 verfolgt.
Die Forschung wird durch das ab 2009 gültige Recht nicht leichter.
Ohne jemandem auf die Zehen treten zu wollen, muss ich mal sagen, dass ein "Gesamtverband" der Familienforscher hätte schon im Vorfeld der Gesetzgebung aktiv werden sollen.
Ob es so war, ist nun egal, denn nur vorher wäre es möglich gewesen über eine Interessenvertretung "aktiv" an der Wortwahl und dem Inhalt dieses Gesetzes mitzuarbeiten.
Damit exakt unsere Bedürfnisse berücksichtigt worden wären.
Jetzt hilft nur noch der dornige Weg zum Verwaltungsgericht (VG).
Der Weg kann / sollte in möglichst vielen Bundesländern beschritten werden. Das ist bestimmt eine gute Idee.
Ich will diesen Weg mal kurz beschreiben (ich bin kein Jurist, habe aber einmal eine große Sache mit angeschoben...):
Dazu bedarf es eines Familienforschers, nenne ich ihn mal Mustermann, der eine echte Anfrage an eine Kommune stellt, um einen gerichtlich verwertbaren Bescheid zu erlangen. Dazu bedarf es in der Regel nur eines kleines Hinweises in der Anfrage, der lautet: "Bitte senden Sie einen klagefähigen Bescheid".
Der Familienforscher Mustermann bekommt nach einigen Tagen/Wochen eine Antwort. Darin muss dann als Textblock ein sogenannte "Rechtsbelehrung" der Ablehnung beigefügt sein. Darin steht auch, dass der Weg zum Verwaltungsgericht möglich ist.
Wer es sich nun selbst zu traut, kann den Bescheid kopieren und an sein zuständiges Verwaltungsgericht mit der Einreichung einer Klage zu senden. Kompliziert wird nur die Begründung, denn ohne geht nichts...
Ich bin der Meinung, dass kann nur ein Familienforscher mit Jurastudium und entsprechenden Wissen erfolgreich machen.
Für alle anderen sollte ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Ausgangspunkt einer Klage sein. Doch jeder muss an dieser Stelle darüber nachdenken, was er bereit ist dafür zu zahlen.
Dieser Anwalt ist ein Spezialist und da kann die Kanzleistunde schon mal fix € 250,-- kosten.... Das ist bestimmt ein Argument, was nicht zu unterschätzen ist, denn die Rechnung wird kommen.
Der weitere Weg ist dann so, dass VG fällt ein Urteil, wenn es der Klage zustimmt, damit die Kommune erneut anschreiben und die Auskunft kommt.
Ist es ein abschlägiges Urteil, dann kann die Klage zum Oberverwaltungsgericht (OVG) gebracht werden, später dann zum Bundesverwaltungsgerichtshof.
Alles wird viel Zeit brauchen...
...schöne Grüße,
Reinhard Hanke