Auszug aus : �ffentlicher Anzeiger Amtsblatt f�r Hannover, vom 13.6.1879:
Der ehemalige Buchbinder Eduard Metsch aus Nordhausen und dessen Sohn,
August Hermann Carl Metsch, geboren zu Gr.Ottersleben, werden angeklagt:
im Jahre 1877, ohne den preu�ischen Gewerbeschein zu besitzen, in
verschiedenen Ortschaften der Provinz Hannover und Sachsen die von ihnen
angefertigten Luftballons f�r Schulen aufsteigen gelassen zu haben und sich
dadurch der in ��. 1, 18 und 27 des Gesetzes vom 3.Juli 1876, betreffend die
Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen mit Strafe bedrohten
Handlung schuldig gemacht zu haben.
Nachdem von dem Polizeirichter des K�niglichen Amtsgerichts Fallersleben das
Hauptverfahren wider sie er�ffnet, auch ihre �ffentliche Vorladung verf�gt
worden ist, werden dieselben hiermit geladen, in dem auf Dienstag, den 19.
August d.J., Vormittags 10 Uhr, vor dem K�nigl. Amtsgerichte zu Fallersleben
anberaumten Termine so gewi� zu erscheinen, als sonst in ihrer Abwesenheit
mit Untersuchung und Aburtheilung der Anklage verfahren werden wird.
Fallersleben, den 4.Juni 1879
Der Polizeianwalt
Fazit: keine Luftballons ohne Genehmigung aufsteigen lassen !!!
Herzliche Gr��e aus K�ln
Alfred Oelen