Ludwig Henningsen auf dem Kirchhof GRUNDHOF

"Hans-Walter Hansen" <hwhansen@foni.net> schrieb:

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Mein Urgroßvater hatte das Eiserne Kreuz 2. Klasse und nannte sich öffentlich - auf seinem Grabstein - RITTER DES EISERNEN KREUZES. Er muß nach den Statuten eine weitere Auszeichnung besessen haben.
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Guten Tag Herr Hansen,

mir fällt auf, dass das logisch nicht mehr gehen kann, sofern die Grabinschrift nicht schon zu Lebzeiten gemeißelt oder testamentarisch bestimmt war. Da die Grabinschriften in der Regel von Hinterbliebenen verfaßt werden, kann darin auch das Geheimnis des Widerspruchs mit den Statuten der Ordensvergabe liegen. Wenn diese es nicht so genau wußten oder nahmen ... .

Auch muß ja mit menschlicher Schwäche auch bei früheren Kriegsteilnehmern gelegentlich gerechnet werden. Wenn er in der mitgeteilten Erinnerung an seine Zeitgenossen immer "fast" Ritter geworden war, war es in der Erinnerung seiner Umwelt damit wahrscheinlich schon ziemlich sicher und da Grabinschriften wohl keiner Behörde zur Genehmigung vorgelegt wurden, kann es vielleicht auch so zur Inschrift gekommen sein. Wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg bei der abschließenden Klärung derselben, vielleicht ja sogar durch ein noch nicht gefundenes Dokument.

mit freundlichen Grüßen

Hans Peter Albers, Bienenbüttel