Kennt jemand die Bezeichnungen K�llmer und Loosmann?
Sind das Berufsbezeichnungen?
MfG
Erich SLawski
Ich erforsche die Familien
BALO, MILUS, KERNSA, Slawski
in den Orten
Czerwonken, Zdunken, Ostrokollen, Prosken, Kallinowen
Kennt jemand die Bezeichnungen K�llmer und Loosmann?
Sind das Berufsbezeichnungen?
MfG
Erich SLawski
Ich erforsche die Familien
BALO, MILUS, KERNSA, Slawski
in den Orten
Czerwonken, Zdunken, Ostrokollen, Prosken, Kallinowen
Hallo Erich,
so ist es, es sind Berufs- oder wie man für frühere Zeiten vielleicht
besser sagt Standesbezeichnunge.
Kurz gesagt:
Losmann ist so etwas wie ein Tagelöhner ohne feste Bindung an einen
bestimmten Hof.
Hier ein Auszug einer älteren Mail von Helmut Ramm:
LOSMANN war ein; später sogenannter; "Freiarbeiter", der kein festes
Arbeitsverhältnis eingegangen war und auf Bestellung arbeitete. Er
wohnte oft im Nachbardorf eines Gutes.
Köllmer ist ein Landwirt, der sein Gut zu bestimmten Bedingungen
("Culmisches Recht") bewirtschaftet, da sind (steuerlich?) einige
Begünstigungen. Eine Erläuterung dazu steht in "Vollständige
Topographie des Königreiches Preußen" 1785, Nachdruck vom VFFOW 1966.
MfG
Hartmut
Hallo Herr Slawski,
in dem Buch "Was waren unsere Vorfahren" von Kurt von Sta�ewski und Robert
Stein ( Sonderschrift des vereins f�r Familienforschung in Ost- und
Westpreussen e.V. Nr 18, Hamburg 3. Aufl. 1991, urspr. K�nigsberg 1938) sind
folgende Erkl�rungen verzeichnet:
"K�lmer: freie Grundbesitzer, die der orden zu K�lmischem (Kulmischem) Recht
angesiedelt hat. K�lmisches recht verpflichtet zum Reiterdienst bei
Verteidigung des Landes, geringf�giger Abgabe an Geld, Wachs und
Pfluggetreide; es gew�hrt gro�e Freiheiten: Vererbung des Gutes an S�hne und
T�chter, Verkauf mit Vorwissen des Ordens, Befreiung von allem Scharwerk,
oft auch die Privilegien der Fischerei, mittleren und minderen Jagd,
Brauerei und dgl. Gro�e k�lmische G�ter, denen die volle gerichtsbarkeit
verliehen war, sind sp�ter Ritterg�ter geworden. In der Nachordenszeit und
bis auf Friedrich d. Gr. entstehen neue K., denen statt des Kiregsdienstes
ein Zins auferlegt wird. Das Landrecht von 1685 bewertet den k�lmischen
Besitz als volles Eigentum. So bilden die K. einen angesehenen Stand, weit
�ber den Bauern stehend; sie sind auch auf den Landtagen vertreten. Oft
hei�en die K. die "K�lmischen Freien" im gegensatz zu den Preu�ischen und
Magdeburgischen Freien." (Seite 53
"Losmann : siehe Einlieger" ( S. 64)
"Einlieger: wohnen in D�rfern bei Bauern oder Eigenk�tnern, auch in St�dten
zur Miete, sind meist gelegenheitsarbeiter, die bald hier, bald dort in den
St�dten, G�tern, W�ldern, selbst im Ausland Besch�ftigung suchen. Man nennt
sie auch Losleute, Losg�nger, Freileute, Freiwohnen, Einwohner, in den
litauischen �mtern Pawirpen und im 19. Jhrh. oft Hochmieter."(S. 26)
Vielleicht hilft�s ja weiter.
Mit freundlichen Gr��en
Hans-Christoph Surkau
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo Erich,
die Frage nach dem Beruf K�llmer habe ich schon einmal im Mai gestellt.
Zusammen mit der interessanten Antwort sende ich sie noch einmal.
Gruss +++Dagmar+++
Erich schrieb :
Hallo Erich,
die Frage nach dem Beruf K�llmer habe ich schon einmal im Mai gestellt.
Zusammen mit der interessanten Antwort sende ich sie noch einmal.
Gruss +++Dagmar+++
Erich schrieb :