Hallo Klaus Schroeer,
zu 1: die in GEDBAS und in den Online-OFBs genutzten Links sind den Personen-IDs aus den GEDCOM-Dateien entnommen. Es gibt Programme, die bei jedem Export diese IDs neu erstellen. Mit diesen Programmen hat der Einsender keine Chance, die Links bei einem Update zu retten. Der GEDCOM Standard sagt auch eindeutig, dass diese IDs nur innerhalb der GEDCOM Datei eine Bedeutung haben und nicht darüber hinaus. In beiden Systemen werden bei Updates auch die alten Bestände komplett durch die Daten aus der neu angelieferten Datei ersetzt. Bis hin zur Möglichkeit, eine Datei aus GEDBAS oder ein OFB komplett zu löschen. Werden bei einem Update zuvor doppelt erfasste Personen zusammengeführt, fehlt zumindest einer der beiden Links nach dem Update. Eine Garantie, dass ein direkter Link auf GEDBAS oder ein OFB auch in Zukunft die gleiche Person findet oder überhaupt etwas findet, gibt es also nicht. Online-OFB und GEDBAS sind in jedem Falle Sekundärquellen. Diese sind grundsätzlich kritischer zu betrachten als Primärquellen (Kirchenbücher, Standesamts-Register etc.).
Es gibt auch keine Garantie, dass andere Systeme in Zukunft dieselben Internetadressen nutzen. Manchmal wechselt ein großer Anbieter auch seinen Domain-Namen, dann funktioniert gar kein Link mehr.
Das zitieren von Internet-Links ist also deutlich weniger empfehlenswert als das direkte Zitieren von z.B. Kirchenbüchern inkl. Seite und lfd. Nr… Beim Zitat aus GEDBAS und OFB empfehle ich auch, zumindest zusätzlich den Namen der Person und ihr aktuell angegebenes Geburtsdatum mit zu zitieren, dann kann man im jeweils aktuellen Stand nachsehen, ob die Person unter einer anderen ID noch vorhanden ist.
Auch der Link auf Orte im GOV kann in selteneren Fällen ins Leere führen. Das liegt daran, dass es auch im GOV vorkommt, dass Orte doppelt angelegt werden und später zusammengeführt werden. Allerdings hat das GOV eine interne Speicherung der früheren Kennungen und der neuen Kennung, so dass es umlenken kann auf die neue Adresse. So etwas haben GEDBAS und die Online-OFB nicht.
zu 2: es laufen zur Zeit Diskussionen, die bereits vorhandene Verlinkung zwischen OFBs auf „ähnliche Personen“ in den Online-OFBs zu schärfen und bereits ermittelte Übereinstimmungen von Personen mit anzeigbar zu machen. Der Problemkreis zu 1 spielt auch hier mit hinein, da nach einem Update eines OFB in der Anzeige des anderen OFB ja die Links ggfs. korrigiert werden müssen. Damit ist zu klären, statt der GEDCOM-ID eine andere Größe zur Identifikation der Personen heranzuziehen, z.B. die UID. Diese wird automatisch beim Anlegen eines Datensatzes erzeugt, ist aufgrund ihrer Struktur weltweit einmalig und soll bei jedem Datenaustausch unverändert bleiben. Bei Zusammenführen von Dubletten sollen alle UID unverändert erhalten bleiben. Das wird aber längst nicht von allen Programmen ausreichend unterstützt.
zu 3: das ist Entscheidung der Einlieferer. Da es unangenehme Zeitgenossen gibt, die komplette Datenbanken kopieren, sofern das möglich ist, und dann unter eigenem Namen und ohne Angabe der ursprünglichen Quelle an anderen Stellen wieder veröffentlichen, wird in den meisten Fällen entschieden, dass ein Download der Daten nicht möglich ist. Bei den Online-OFB ist es grundsätzlich so, bei GEDBAS entscheidet der Einsender. Ich gebe meine Daten nicht frei zum Download. Ich halte es im Sinne der ohnehin bei Datenübernahme aus GEDBAS oder aus Online-OFB (Sekundärquellen!) dringend empfehlenswerten Gegenprüfung in den Primärquellen für einen vergleichsweise geringen Aufwand, auch die Daten selber neu aufzunehmen, zumal es ja auch abgeglichen werden muss mit schon im eigenen Bestand vorhandenen Daten. Ob es in Ausnahmefällen über einen direkten Kontakt zum gegenseitigen Austausch von (Teilen der) GEDCOM-Dateien kommt, ist den Beteiligten überlassen.
Viele Grüße
Albert (Emmerich)