Letzte Info zu Claessen - Claeßen

Liebe Listenteilnehmer

Heute habe ich von einem Ltd Beamten des Standesamtes Hamburg-Mitte folgende
Auskunft erhalten.

Grunds�tzlich gilt der Rundbrief vom 25.10.1955 auch heute noch, denn:

1. Man kann unterschreiben wie man will, die Unterschrift mu� nicht
unbedingt leserlich sein. Das Bundesfinanzgericht hat im Prozess um eine
unleserliche Handschrift geurteilt, dass eine Unterschrift lediglich ein
oder zwei charakteristische, leserliche Buchstaben beinhalten sollte.
2. Man darf so unterschreiben, wie der Name in der Geburtsurkunde
geschrieben ist.
3. Bei Wiedergabe des scharfen "s" und anschlie�endem leiteinischen "s" (er
sprach dabei immer vom "hs") in gedruckter Form, wird daraus ein "�".

F�r mich selbst hoffe ich, da� die "Globalisierung" in den n�chsten Jahren
dieses Problem l�st, denn in meinem Ausweis und Reisepass steht mein Namen
wie:
CLAE�EN
und liest sich wie:
CLAEBEN :-))))

Viele Gr�sse von der hei�en K�ste
Detlef (Claessen) (das 1. "s" soll ein scharfes "s" sein)