Lesehilfe

Liebe Forumsmitglieder ich brauche eure Hilfe beim Entziffern eines Taufeintrags. Was ich lese ist:
Donnerstag den 25, Oktober Margaretha Barbara Wolf
gang Rettenbachers hießigen … [er war von Beruf Maurer]
und …stands und Ursula seines Weibs
Tochter. Gevatter war Margaretha, Nico
lai Müllers, Müllers allhier und deß
… Verwandtens Haußwirthin[?]


Vielen Dank
Reinhard Röttenbacher

Sehr geehrter Herr Röttenbacher,

um einen besseren Schriftvergleich zu haben, wäre es angebracht den entsprechenden Link zu dem Buch bzw. Seite mitzuteilen.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen,
Hartmut Passauer

Danke für den Hinweis. Der Eintrag ist aus Archion Permalink ~~Viewer: Kirchenbücher online mit ARCHION
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Sehr geehrter Herr Röttenbacher,

Haußwirthin lese ich ebenfalls, stimme dem zu.
Für mich ergibt sich:
… Margaretha Barbara. Wolf
gang Rettenbachers hiesigen Maurerslein
und Einwohners und Ursula seines Weibs
Tochter. Gevatter war Margaretha, Nico
lai Müllers, Müllers allhier und deß
Gerichtes Verwandtens Haußwirthin.

Bei „Maurerslein“ und „Einwohners“ bin ich mir sicher. „Gerichtes Verwandtens Haußwirthin“ klingt zugegebenermaßen sonderlich.
Dies ist mein Vorschlag-weitere Lesekundige mögen sich erneut daran versuchen.

Viele Grüße aus Hessen,
Christian Hotop

Guten Abend, Herr Hotop,

da kann ich nicht anders als vehement zu widersprechen :wink: „Maurerslein“ klingt doch wirklich wesentlich sonderbarer als die Eheliebste eines Gerichtsverwandten… :smiling_face:

…hiesigen Maurers[,] Wir[ths]
und Einwohners und Ursulae seines Weib[es]
Tochter. Gevatter war Margaretha, Nic[o-]
lai Müllers, Müllers allhier und deß
Gerichts Verwandtens Haußwirthin

einen schönen Abend allerseits,
Vanessa (Hecker)

zu „Gerichtsverwandter“ siehe hier: Gerichtsverwandte (Deutsches Rechtswörterbuch - DRW)
Ist ungefähr mit „Schöffe“ gleichzusetzen.

Beste Grüße, Holger (Gruber)

Hallo,

der Eintrag lautet wie folgt:
„… [Sonntag] den 25. 8bris [Octobris] Margaretha Barbara, Wolfgang Rettenbachers, hiesigen Maurers, Wirts und Einwohners, u. Ursulae [der Ursula], seines Weibs, Tochter, Gevatter war Margaretha, Nicolai [des Nicolaus] Müllers, Müllers allhier und deß Gerichts Verwandtens, Haußwirthin.“

Der Ehemann der Taufpatin war also (neben dem Beruf als Müller) auch beim Ortsgericht als Schöffe tätig.

Viele Grüße
Thomas Pöhlmann

Hallo allerseits,

gerichtsverwandteR, m. der einem bestimmten Gericht angehört, vgl. Gerichtsmann

Insofern kann die Interpretation „deß
Gerichtes Verwandtens Haußwirthin“ schon stimmen (ich lese das auch so).

Zum Maurer: da hat Vanessa schon geantwortet.

Viele Grüße
Hartmut (Kühn)

Das war eine interessante Diskussion und jetzt ergibt es einen Sinn. Den Begriff des Gerichtsverwandten kannte ich nicht - wieder was dazugelernt. Vielen Dank an alle!
Reinhard (Röttenbacher)