Guten Abend zusammen,
die Lesung ist noch ein klein wenig zu korrigieren (aufgelöste Abkürzungen
in runden Klammern):
ANNO 1659, d(en) 6. Martii wurdt ein Kindt auß Burg Sponh(eim) getaufft.
Pater Philippus, Zim(m)erman daselbsten.
Compater Anthoni(us) Kauhl, Schuldheiß daselbst.
Com(m)ater uxor dicti p(rae)toris ibidem.
Nomen infantis Anthon.
Zimmermann ist auch meiner Ansicht nach eindeutig als Berufsangabe zu
werten.
Viele Grüße
Peter Schößler