Lesehilfe Standesamtliche Geburtsurkunde Sagan 1939

Hallo liebe Listenmitglieder,

ich brauche bitte Eure Unterstützung und Lesehilfe einiger Wörter.
Es betrifft in dem Ausschnitt die Laufende Nr. 94 (Erste Zeile) des Täufling Ungerath Helmut Heinz.

Mir geht es nur um die beiden Bemerkungen.
Einmal unter dem Namen des Täufling und die zweite Bemerkung ist bei Bemerkungen hinterlegt.

Hier der Ausschnitt:

Und das ist, was ich entziffern konnte:

Helmut Heinz Ungerath XXXXX führt lt. Mitteilung des Standesamts Sagan (2.II.43)

vom 21 September 1942 ab den Familiennamen Pantenburg infolge XXXXX

durch den Lageristen Karl Pantenburg in Frankfurt a. Main, Homburgerstr. 28.

Sagan, den XX Februar 1943


Heinz Ungerath führt lt. Mitteilung

des Standesamtes Sagan XX 12.3.1942

den Familiennamen

Wenzel

infolge XXXXXXkeitserklärung

durch Urteil des Landgerichtes xx

XXXX Sagan am 12.3.1942

Die Wörter, die ich nicht lesen konnte, habe ich mit XXXX gekennzeichnet.

Vielen Dank für Eure Mühe.

Bis dahin
Matthias (Fitzner)

Wegen Unehelichkeitserklärung den Namen WENZEL
Beide Bemerkungen inhaltsgleich
Mfg Ralf

Guten Morgen Ralf,

vielen Dank.
Eine Frage noch.
Wie ist die Unehelichkeitserklärung in diesem Fall zu deuten?
Bedeutet das, dass Ernst August Ungerath in diesem Fall nicht der Vater ist?
Weil ab1942 trägt das Kind den Namen Wenzel und später Pantenburg.
Könnte es sein, dass die Ehe 1942 geschieden ist?
Ich tue mich ein bisschen schwer das zu erklären.
Weitere Daten liegen leider nicht vor!

Vielen Dank für mögliche Antworten

Gruß
Matthias (Fitzner)

Guten Morgen Matthias,
ich lese die Bemerkungen aus meiner Erfahrung so: Es gab eine gerichtlich verfügte Unehelichkeitserklärung, die der erste Ehemann erwirkt hat (wohl um den Unterhalts Ansprüchen zu entgehen).
Das Kind wurde offensichtlich von einem Mann namens WENZEL gezeugt.
Gruß Ralf

Hallo Matthias,
der Eintrag enthält folgende Informationen:
Leider ist der Eintrag unsacharf und daher nicht alles eindeutig lesbar

Ernst August Ungerath und Elisabeth Charlotte geb. Wenzel lassen eine Sohn mit Namen Helmut Heinz Ungerath am 10.04.1939 taufen, geboren wurde das Kind am 26.01.1939.

Die Eltern sind verheiratet und es wird angenommen, dass daher das Kind aus dieser Beziehung stammt.

Infolge einer Unehelichkeitserklärung von 1942 (Kopie ist unscharf, daher genaues Datum nicht eindeutig lesbar) erhält das Kind ab diesem Zeitpunkt den Geburtsnamen der Mutter., nämlich „Wenzel“.
Somit ist Ernst August nicht der Vater des Kindes.

Ab 21.09.1942 trägt Helmut Heinz Ungerath leg. in Wenzel den Familiennamen Pantenburg. Grund Namenserteilung durch den Lageristen Karl Pantenburg.

Alles weitere ist Spekulation und abhängig vom Namensrecht der damaligen Zeit.
Der heutige §1618 BGB sagt aus:
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihrem gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen

Möglich wäre daher, dass E. Ch. Wenzel eventuell nochmals geheiratet hat.

§ 1618 sagt weiter: Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Der allein sorgeberechtigte Elternteil, in der Regel ist dies die
Mutter, kann dem Kind den Namen des nicht sorgeberechtigten
Elternteils, also des Vaters, erteilen. Die Namenserteilung bedarf
der Einwilligung des anderen Elternteils und der Einwilligung
des Kindes, wenn dieses das fünfte Lebensjahr vollendet hat

Somit wäre auch möglich dass Karl Pantenburg der Vater des Kindes ist

Gruß
Armin

Kleine Korrektur.
Es ist der § 1671a. in der DDR bis 1976 gültig.

Gruß Ludwig

Schreibfehler § 1617a!

Hallo zusammen,

vielen Dank an Alle für die Ausführliche Beschreibung.

LG
Matthias (Fitzner)