Liebe Listenteilnehmer,
in einem Überlassungsvertrag von 1779 sind lat. Ausdrücke verwendet, für die ich den heutigen Sprachgebrauch suche.
cum pertinentiis
cum Curatoribus
et Tutoribus
Name der Frau>cum Curatore marito<Name des Ehegatten>
constituirte Vormünder
inhariret
cum respective Curatoribus et tutoribus.
Ferner sind die Begriffe "Rechtbank" und "Schlag Tisch" verwendet, für die ich keine Erkärung gefunden
habe.-Auch nicht in Wikipedia und Google.-
In einem Vertrag von 1757 ist als Währungssymbol ein Zeichen verwendet, da wie ein RM mit 3 Querstrichen
aussieht. Wie könnte die Währungsbezeichnung lauten?
Über eine erläuternde Antwort würde ich mich freuen.
Lorenz (Jessen)