Liebe Mitforscherinnen und Forscher,
ich habe große Probleme den Kirchenbuchauszug Feuchtwangen 1769 Nr.1 zu lesen. In Folge was ich mir schon zusammengereimt habe:
Georg Leonhard Bräuninger, neu-
angehender Bürger, Meister des Bier-
Prauer Handwerks, Wirth und Gast-
geber zum Greifen dahier, weiland
Johann Leonhard Bräuningers
Wirth und Gastgebers und Gerichts-
mann zu Michelbach an der (Lucke?)
hinterlassene eheliche ?? Margaretha Bar-
bara Luxin, hiesig ??? aus ??
des ?? , Wirths und Gastgebers
zum Greifen hinterlassene Wittwe
wurden copuliert durch Bernadeni-
rem Pinggiser, den 17.ten Jan. Leugesun-
de; Hl. ?
Ab hier kann ich gar nichts mehr entziffern. Bei hinterlassenen ist etwas in der Zeile eingefügt und macht das weitere Lesen für mich unmöglich.
Wer kann Helfen?
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Hallo Herr Sendelbach,
der Text auf der als Datei übermittelten Seite lautet wie folgt:
Eintrag im Trauungsregister Feuchtwangen 1769, Nr. 3:
„An eb. [wohl: ebenden], den 17. Jan. wurden nach 3maliger Procl. [Proklamation] allhier in Feuchtwangen aber copuliret: Georg Leonhardt Bräuninger, weil. [weiland] Joh. [Johann] Leonhardt Bräuninger, Wirths, Neuners u. Gerichtsmanns allhier, hinterlassener lediger Sohn, u. s. Verlobte Marg. Barb. [Margaretha Barbara], weil. Georg Balthasar Luchs, Bürgers u. Meister des Bierbräuer Handwerks, auch äusserer Rathsherr in Feuchtwangen, hinterlassene Wittwe.
[Am rechten Rand:] 3. Georg Leonhardt Bräuninger, Marg. Barbara Luchsin“
Leider kann ich den von Ihnen bereits transkribierten Text auf dieser Seite nicht finden. Dieser findet sich dann im Proklamationsregister:
„Georg Leonhardt Bräuninger, neuangehender Bürger, Meister des Bier-Prauer Handwerks, Wirth und Gastgeber zum Greifen allhier, weiland Johann Leonhard Bräuningers, Wirths und Gastgebers und Gerichtsmanns zu Michelbach an der Lucken, hinterlassener ehlicher lediger Sohn, und Frau Margaretha Barbara Luxin, weiland Herr Georg Balthasar Johann Conrad [wahrscheinlich durch Unterstreichen getilgt] Lux, hiesig gewesenen äussern des Raths, Wirths und Gastgebers zum Greifen, hinterlassene Wittwe, werden copulirt durch Herrn Seni[o]rem Pinggiser den 17ten Jan., Beystände: H. Johann Casp. [Caspar] Breßhein, des Raths u. Sternwirth, und H. Johann Georg Krauß, des Raths u. Kannengiesser, Gastmahl bey dem Greifen allhier.
[Am linken Rand:] <1.> <2.> <3.> [jeweils gestrichen für die drei Proklamationen]
(siehe 1756/22 oo)“
Michelbach an der Lucken ist das heutige Michelbach an der Lücke, Gemeinde Wallhausen, Landkreis Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg, das damals zum Fürstentum Schwarzenberg gehörte.
Viele Grüße
Thomas Pöhlmann
Sehr geehrter Herr Dr. Pöhlmann
vielen herzlichen Dank für ihre unschätzbare Hilfe. Ich lerne täglich dazu, aber es gibt für mich Grenzen. Vielen herzlichen Dank
Mathias (Sendelbach)
Sehr geehrter Herr Pöhlmann,
Vielen Dank für Ihre exzellente Transkription.
Es gibt eine einzige Stelle, die ich anders lesen würde:
Ganz am Beginn des Textes, noch vor dem Datum lesen Sie (Zitat) an eb. (Zitat Ende). Ich lese an dieser Stelle „auch“
Viele Grüße und allzeit viel Forschererfolg wünscht nebst einem schönen Abend
Alexander Peren
Hallo liebe Forscherinnen und Forscher
Herr Dr. Pöhlmann hat mir eine mehr als hilfreiche Transkription geschenkt. Aber ich stolpere noch über die Begriffe „äußerer Rat“ und neuangehender Bürger.
Neuangehend ist ja irgendwie selbsterklärend, aber ist da formell noch eine Grenze?
Bei „Äußerer Rath“ ist mir nicht klar war das damals war. Habe weder im Genwicki noch in Tante Google was Vernünftiges gefunden.
Ist für die grundsätzlichen Aussagen nicht wichtig, aber um „Fleisch an die Knochen“ zu bekommen, ganz nett.
Bin wieder mal gespannt, was das „Schwarmwissen“ zu Tage fördert.
Danke Mathias (Sendelbach)
Hallo Mathias,
vielleicht hilft dir http://www.sw.om-mohr.de/index.htm, die städtischen Verfassungen der (evang.) Freien Reichsstädte waren im wesentliche gleich aufgebaut.
Möge es erhellen
Dieter
Vielen Dank Dieter,
Sehr interessant. Also auch damals wurde schon heftig geklüngelt und die Macht in den richtigen Kreisen gehalten.
Ein Assessor zu Rothenburg o.d. Tauber lässt sich für mich jetzt auch besser Einordnen.
Unser Hobby ist doch ganz schön interessant.
Gruß Mathias
Hallo Herr Sendelbach,
ein neuangehender Bürger war entweder ein Bürgersohn, der mit der Heirat einen eigenen Hausstand in der Stadt gründete und damit auch Bürger wurde, oder jemand, der von außerhalb in die Stadt zog und dort dann das Bürgerrecht bekam. Ich kenne jetzt nicht die Verhältnisse in Feuchtwangen, aber in vielen Städten gab es einen „Inneren Rat“ (der in der Regel die Bürgermeister stellte und mit Honoratioren besetzt war, oft Kaufleute) und den „Äusseren Rat“ (von Bürgern der Gemeinde besetzt, meist Handwerker, die aber nur geringeren Einfluss auf die Geschicke der Stadt hatten). In Nürnberg z.B. hießen die beiden Gremien „Innerer Rat“ (Mitglieder gestellt durch die Patrizier) und „Großer Rat“/„Rat der Genannten“ (Mitglieder ernannt durch die Ratsherren des Inneren Rats).
Viele Grüße
Thomas Pöhlmann
Hallo Herr Dr. Pöhlmann
hier trifft wohl beides zusammen. Der Braumeister Bräuninger zieht aus Michelbach an der Lücken nach Feuchtwangen, arbeitet im „Greifen“ welches die Witwe des Greifenwirtes Lux weiter betreibt. Durch Einheirat wird er Greifenwirt und angehender Bürger.
Herzlichen Dank für die ausführliche Information.
Mit freundlichen Grüßen Mathias Sendelbach