Hallo,
folgende Bemerkung habe ich im Taufbuch der Katholischen Kirche Wormditt/Kr. Braunsberg (Quelle: www.familysearch.org Film-Nr. 004091707 Aufnahme 297) gefunden:
„Die conzessionierten Hebammen machen die Anzeige, daß auf den Dörfern viele alte Frauen unbefugter Weise Frauen entbinden oder Kinder haben, wodurch das Leben der Mütter und der Kinder gefährdet wird. Um diesen Unfuge zu steuern, wird es der Ortspfarrer für seine Pflicht haben, bei Anmeldungen der Taufen jeden … anzufragen, ob er eine approbierte Hebamme zu Hülfe genommen habe oder nicht: im letzten Falle wird gehörige … Anzeige gemacht, und darauf gehalten werden, daß bei jeder Taufe eine conzessionierte Hebamme zugegen sei.
Wormditt, d. 10. Juni 1853
Thiedig“
Kann sich jemand von euch mal bitte den Originaltext ebenfalls ansehen und auf Richtigkeit hinsichtlich meiner Entzifferung prüfen? Teilweise habe ich Wörter nicht lesen können oder vermutlich falsch gelesen. Für eine Ergänzung wäre ich dankbar.
Schönes Restostern wünscht
Sylvia Klingner
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