Hallo,
mir fehlen einige Worte im Kirchenbucheintrag zur Heirat von Wilhelm Bayer in Enheim.
Vielen Dank schon im Voraus.
Erwin Thorwarth
Hier ist mein schon entzifferter Text:
Proclamiert & Copulat Joh Wilhelm Bayer, mit Magdalena Menthin.
Johann Wilhelm Bayer neuanghender fürstl.
Schwarzenbergl. …Lehnbauer Unterthan B. u B. dahier
…tig Johann Leonhard Bayers, königl. unan…
… Unterthans, B. B. u Steinhauermeisters dahier
eheleiblich ältester Sohn, ist mit seiner Verlobten
Magdalena Menthin, weyl. Lorenz Menths
gewesenen fürstl. Schwarzenbergl. Unterthans, B. B.
Gerichtsmanns und Feldschieders in Weigenheim,
nachgelassener eheleiblich ältester Tochter; nach
überlieferter Erlaubnis Attests von den könig-
lichen Ämtern zu drey … … , am
Dom. Reminis Oculi, & laetare … …
weil … kirchlich … … Seite der Braut
nicht dagegen … hat, dienstags darauf, als am
13. März, bey einem … Kirchgang ohne Mu-
sic, nach gehaltener Predigt öffentlich getraut
worden. das Alter des Bräutigams. 28. Jahre, und der
Braut ist 31. Jahre.
Hier ist der Permalink:
http://www.archion.de/p/c62bdbe800/
Hier ist die Datei:
oo 1804 Beyer Wilhelm u Menth Anna Magdalena Enheim_Trauungen 1771-1868 Bild31.pdf (4,8 MB)
Hallo Herr Thorwarth,
der Eintrag lautet wie folgt:
„[Am linken Rand] Proclamat. [Proclamation] & Copulat. [und Copulation] Joh. Wilhelm Bayer mit Magdalena Menthin.
Johann Wilhelm Bayer, neuangehender fürst. Schwarzenberg. [fürstlich Schwarzenbergisch] lehnbarer Unterthan, B. u. B. [wohl: Bürger und Bauer] dahier, wey. [weiland] Johann Leonhard Bayers, könig. [königlich] unmittelbaren Unterthans, B., B. u. Steinhauer Mstrs. [Steinhauermeisters] dahier, eheleiblich ältester Sohn, ist mit seiner Verlobten Magdalena Menthin, wey. Lorenz Menths, gewesenen fürst. Schwarzenberg. [fürstlich Schwarzenbergischen] Unterthans, B., B., Gerichtsmanns und Feldschieder in Weigenheim, nachgelassenen eheleiblich ältesten Tochter, nach überlieferten Erlaubniß-Attests von den königlichen Ämtern zu drey verschiedenen Malen, nem. [nämlich] Dom. Reminis. Oculi & Laetare [Dominica Reminiscere, Oculi et Laetare = 25.02./04./11.03.1804] ausgerufen und, weil sich kein Widerspruch auch auf Seiten der Braut nicht dagegen ereignet hat, Dienstags darauf, als am 13. März, bey einem solennen [von: solemnus, feierlich] Kirchengang ohne Music nach gehaltener Predigt öffentlich getrauet worden. Das Alter des Bräutigams 28 Jahre und der Braut ist 31 Jahre.“
Thomas Pöhlmann
Hallo Herr Pöhlmann,
vielen Dank für Ihre Unterstützung. Die fehlenden Worte waren mir doch etwas fremd, da mir ähnliches bisher eher seltener begegnet ist.
Bochmals Vielen Dank
Erwin Thorwarth