Lesehilfe bei KB-Eintrag Bodenburg

hallo Listies,
Ich bekam das Bild einer r�ckvergr��erten Microfiche eines KB-Eintrages aus Bodenburg. Leider habe ich damit gro�e Schwierigkeiten bei der Transcription des Textes. Ich bitte daher um Mithilfe beim Lesen.
Das Bild findet ihr unter meiner HP auf
http://www.rainer-doerry.de/Ahnenforschung/html/hilferuf1.html
Ich danke erstmal allen denen, die es versuchen.
Freundliche Gr��e
Rainer [D�rry]

Hallo Rainer,

ich kenne mich leider mit den Familiennamen und Ortsnamen in der Umgebung
des Kirchspiels, aus dem der Kirchenregisterauszug stammt, nicht aus, so
dass ich die diese mit einem dicken Fragezeichen versehen muss. Ansonsten
lese ich den Text so:

9. Anno 1669. den 20. Juli hat Henrich Oppermann ein Knäblein taufen lassen,
die Gevatteren wahren Johan Friederich (Bohne?), Hans Dörrie der Kellerwirt
aus (A...) und s. Schwägerin Sophia Lampen von (Bekeren?) dictus Joh. Frid.

Gruß aus Lemförde am Dümmer See

Ludger von Husen

Hallo in die Runde,

da ja wohl nach dem Stichjahr 1875 keine Kirchenbücher mehr zur Einsicht verfügbar sind, muss ich mir etwas anderes einfallen lassen, um an Sterbe- und Hinterbliebenendaten zu kommen.
Wer hat da Erfahrung oder eine pfiffige Idee? Herzlichen Dank im Voraus,

Gerd Lauing

Hallo Gerd,

Auch nach 1875 sind Kirchenbücher geführt worden und zwar werden diese bis
zum heutigen Tag geführt. Allerdings nur für Kirchenmitglieder. Sie
unterliegen wie alle anderen personenbezogenen Daten dem Datenschutz. Ohne
Anspruch auf Richtigkeit habe ich mir mal als Fristen gemerkt: 30 Jahre nach
Tod bzw. 90 Jahre nach Geburt.
Sollte dies zutreffen müsstest Du eigentlich an Kirchenbücher bis 1910
"problemlos" herankommen können. Vorausgesetzt die Kirchenbüros/Pfarrer
spielen mit.

Betreff Vollständigkeit hast Du recht: Hier sind die Melderegister
zuständig. Die Schutzfristen sind identisch und mW hast Du nur Anspruch auf
Auskünfte zu Personen gerade Linie (kann sich jedoch auch Daten innerhalb
der Schutzfristen beziehen, bin mir nicht sicher). Habe selber auch schon
Daten von sonstigen Verwandten erhalten.

Was Todesanzeigen (Zeitungen) angeht gilt das Gleiche wie bei
Kirchenbüchern. Die Schaltung derselben ist - wie die Kirchenmitgliedschaft
- freiwillig.

Ralf (Jordan)
ahnen@rgjordan.de

Ralf, hattest Du mal Verwandte in Hannover-Wuelfel? Heide