Lesehilfe/Begrifferklärung Latein

Hallo zusammen,

ich benötige als Nicht-Lateiner ein wenig Hilfe bei einem lateinischen
Begriff, der mir immer wieder bei Sterbeeinträgen aus dem 17. und 18.
Jhd.über den Weg läuft:

"villicus"

https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/paderborn/DE_EBAP_23705/KB001-04-S/?pg=29

Gut zu lesen linke Spalte beim Eintrag zu Capsar Duhme.

Nach meinen bisherigen Recherchen ist das wohl eine Art Verwalter. Mir
ist nur noch unklar was er genau gemacht hat? Hofverwalter, eine Art
Vorarbeiter... ?

Viele Grüße
Daniel (Herbort)

Schaffer, Gutsbesitzer

Liebe Grüße und bleiben sie gesund
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Hallo Dieter,

villicus ist in dieser Zeit häufig Guts-/Hofpächter, meistens eines großen Hofes wie eines Schultenhofes. Verwalter waren de villici eher im Mittelalter. Diese großen Höfe wurden meistens in Zeitpacht auf 12 Jahre verpachtet, die kleineren hingegen oft in Erbpacht.

Gruß

Frank Stupp

Hallo Daniel,

vilicus oder wie hier villicus ist ein recht vielschichtiger Begriff.
Die Bedeutung schwankt in Laufe der Zeit und Region.
"Übersetzungen" sind Gutsbesitzer oder -verwalter, Schaffer, Maier,
Bewirtschafter eines Gutes, Pächter, Lehensmann, Hofbauer.

Leopold Schütte schreibt in "Wörter und Sachen aus Westfalen 800 - 1800"
dazu:
Verwalter einer villa, später curtis, eines herrschaftlichen Hofes, ggf.
mit abhängigen Hufen, auch maior (Meier), später nddt. Schulte.
Der villicus muste ursprünglich den ganzen Ertrag des von ihm
verwalteten und mit Frondiensten der Villicationsbauern bzw.
Landarbeiter unterschiedlicher Rechtstellung bewirtschafteten Hofes an
den Herrn abgeben und erhielt entweder eine Besoldung oder - häufiger -
eine Hufe zum Lebensunterhalt.

Wenn der Begriff villicus in deinem Dort sehr häufig vorkommt, kann er
sicher nicht mehr für diese herausgehobene, daher seltenere Stellung,
stehen sondern wir eher mit Pächter anzunehmen sein.

Gruß aus Bochum

Herbert (Kuba)

Hallo zusammmen,

in Rietberg gab es in dem Sinne eigentlich keine Schulten, aber andere
Hofklassen.
siehe dazu Rietbergisches Landrecht.[2]

Mit den dort aufgeführten Hoflisten lassen sich die lateinischen Begriffe der
Gegend entsprechend auch übersetzen und zuordnen.
Klassische Lateinbegriffe oder Begriffe von Hoklassen anderer Regionen lassen
sich da nicht eins zu eins umsetzen.

Ab einem Kotten durften die Besitzer den Hof und ein Stück Land eigenständig
verwalten, wären also nach klassischem Lateinbegriff auch ein "villicus".

Der Duhme Hof war ein Vollmeier in Möße [2], heute Mastholte (nördlicher
Teil).

Es galt die Erbfolge und wurde nur durch den Landesherren aufgehoben, wenn der
Erbe zu schlecht wirtschaftete oder kein Erbe mehr vorhanden war.
Der neue Hofbesitzer wurde dann nach dem Hof benannt.

So ein Wechsel kann man oft nur über die Akten der Grafen ermitteln, falls
sich mal der Vorname des Vaters ändert, sollte man das mit in Betracht ziehen.

Demnach kann man hier bei villicus davon ausgehen, dass hier der Hofbesitzer
des Meierhofes Duhme gemeint ist, also der Meier Duhme.

Hier ein paar links zu Digitalisaten über Rietberg, die sicherlich auch
Aufschluss zur Hofklasse Duhme vermitteln und auch noch Quellen für die Zeit
vor den Kirchenbüchern vermitteln.

[1] Landrecht und Hoflisten:

[1] Bürgerlisten der Stadt Rietberg:

Gruß
Guido (Hanebrink)