Leiheform bzw.Änderung

Sehr geehrte Listenmitglieder,

ich hätte heute mal eine Frage zur Leiheform unseres Bauernhofes.
In der Steueranlage von 1538 (BayHStAM) wird als Leiheform die Herrngnad,
was der Freistift entsprechen dürfte,genannt.
Im Steuerverzeichnis von 1665,war das Anwesen als zu Erbrecht überlassen aufgeführt.

Die Herrngnad bzw.Freistift dürfte für den Bauern wohl die ungünstigste Leiheform und
das Erbrecht nach dem Eigentumsrecht die günstigste darstellen.

Meine Frage an euch ist: Wie ist eine solche Veränderung zu erklären und konnte ein
                          Bauer von sich aus diese herbeiführen?

Unser Hof gehörte grundherrschaftlich dem Domkapitel Regensburg (Propstei Irl),wie
auch noch ca.40 andere Anwesen in unserer Gegend.Die oben genannte Änderung fand auch auf
anderen Höfe in der Propstei Irl statt.

Vielleicht hat jemand eine Antwort?

Mit freundlichem Gruß

Johann Hötzinger