Hallo Peter,
zunächst:
Es ist gut, dass Du bei Unsicherheit _vorher_ fragst, bevor Du Daten
veröffentlichst.
Du schneidest ein (eigentlich zwei) Fragen an, die zum Glück auf dieser
Liste und im GenWiki bereits öfter besprochen wurden.
Hallo Genealogen,
die Frage des Copyright ist immer eine leidige Frage, die in der Regel immer
ein eMail-Lawine auslöst. Das möchte ich nicht, muß aber denoch die Frage
stellen.
Auch wenn es vielleicht krümelkackerig wirkt:
Es gibt im deutschen Recht kein Copyright, das ist amerikanisches Recht.
Es gibt das Urheberrecht, das einem für schöpferische Leistungen zusteht.
Insofern die Todesanzeige keine künstlerische Leistung darstellt
(Gedicht, längere Rede usw.) entfällt das hier.
In Hildesheim ist der Altbischof Homeyer am 30.03.2010 plötzlich verstorben.
Seine Todesanzeige wurde in der Zeitung veröffentlicht. Nun möchte ich diese
Todesanzeige in Genwiki einstellen.
Frage: Ist das statthaft? Er war eine Person des öffentlichen Lebens. Muß
ich ggfls. die Pressestelle des Bistums fragen?
Hier wiederum scheint Deine Frage in Richtung des Personendatenschutz zu
gehen.
Da kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, was das Bistum mit dem
Personendatenschutz eines Angestellten zu tun haben sollte.
Wer hat hier bereits Erfahrungswerte?
Ausführlicher hat zu diesen Themen unser "Vereinsjurist" Hans-Jürgen
Wolf u.a. in der Sonderzeitschrift und im Genwiki:
http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist
insbesondere hier:
http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist#Datenschutz
http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist#Urheberrecht
Stellung bezogen.
Speziell zur Erfassung der Familienanzeigen gibt es eine ganze Fragen-
und Antwortenseite
http://wiki-de.genealogy.net/Projekt_Familienanzeigen
insbesondere zu Deiner Frage:
http://wiki-de.genealogy.net/Projekt_Familienanzeigen/FAQ#Komme_ich_mit_dem_Datenschutz_in_Konflikt.2C_wenn_ich_fremde_Daten_erfasse_und_.C3.B6ffentlich_ins_Netz_stelle.3F
Ich freue mich auf Deine/Ihre Antwort!
Uwe (Baumbach)
U.Baumbach@web.de
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