Leidige Geschichte mit dem Copyright - hier: Todesanzeige

Hallo Genealogen,

die Frage des Copyright ist immer eine leidige Frage, die in der Regel immer
ein eMail-Lawine ausl�st. Das m�chte ich nicht, mu� aber denoch die Frage
stellen.

In Hildesheim ist der Altbischof Homeyer am 30.03.2010 pl�tzlich verstorben.
Seine Todesanzeige wurde in der Zeitung ver�ffentlicht. Nun m�chte ich diese
Todesanzeige in Genwiki einstellen.

Frage: Ist das statthaft? Er war eine Person des �ffentlichen Lebens. Mu�
ich ggfls. die Pressestelle des Bistums fragen?
Wer hat hier bereits Erfahrungswerte?

Danke f�r eine evtl. Antwort.
Frohe Ostern

MfG

Peter Dege

Hallo Genealogen,

die Frage des Copyright ist immer eine leidige Frage, die in der
Regel immer ein eMail-Lawine ausl�st. Das m�chte ich nicht, mu� aber
denoch die Frage stellen.

In Hildesheim ist der Altbischof Homeyer am 30.03.2010 pl�tzlich
verstorben. Seine Todesanzeige wurde in der Zeitung ver�ffentlicht.
Nun m�chte ich diese Todesanzeige in Genwiki einstellen.

Frage: Ist das statthaft? Er war eine Person des �ffentlichen Lebens.
Mu� ich ggfls. die Pressestelle des Bistums fragen? Wer hat hier
bereits Erfahrungswerte?

Danke f�r eine evtl. Antwort. Frohe Ostern

MfG

Peter Dege

Hallo Peter,

zunächst:
Es ist gut, dass Du bei Unsicherheit _vorher_ fragst, bevor Du Daten
veröffentlichst.

Du schneidest ein (eigentlich zwei) Fragen an, die zum Glück auf dieser
Liste und im GenWiki bereits öfter besprochen wurden.

Hallo Genealogen,

die Frage des Copyright ist immer eine leidige Frage, die in der Regel immer
ein eMail-Lawine auslöst. Das möchte ich nicht, muß aber denoch die Frage
stellen.

Auch wenn es vielleicht krümelkackerig wirkt:
Es gibt im deutschen Recht kein Copyright, das ist amerikanisches Recht.
Es gibt das Urheberrecht, das einem für schöpferische Leistungen zusteht.

Insofern die Todesanzeige keine künstlerische Leistung darstellt
(Gedicht, längere Rede usw.) entfällt das hier.

In Hildesheim ist der Altbischof Homeyer am 30.03.2010 plötzlich verstorben.
Seine Todesanzeige wurde in der Zeitung veröffentlicht. Nun möchte ich diese
Todesanzeige in Genwiki einstellen.

Frage: Ist das statthaft? Er war eine Person des öffentlichen Lebens. Muß
ich ggfls. die Pressestelle des Bistums fragen?

Hier wiederum scheint Deine Frage in Richtung des Personendatenschutz zu
gehen.
Da kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, was das Bistum mit dem
Personendatenschutz eines Angestellten zu tun haben sollte.

Wer hat hier bereits Erfahrungswerte?

Ausführlicher hat zu diesen Themen unser "Vereinsjurist" Hans-Jürgen
Wolf u.a. in der Sonderzeitschrift und im Genwiki:

http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist

insbesondere hier:

http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist#Datenschutz
http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist#Urheberrecht

Stellung bezogen.

Speziell zur Erfassung der Familienanzeigen gibt es eine ganze Fragen-
und Antwortenseite

http://wiki-de.genealogy.net/Projekt_Familienanzeigen

insbesondere zu Deiner Frage:

http://wiki-de.genealogy.net/Projekt_Familienanzeigen/FAQ#Komme_ich_mit_dem_Datenschutz_in_Konflikt.2C_wenn_ich_fremde_Daten_erfasse_und_.C3.B6ffentlich_ins_Netz_stelle.3F

Ich freue mich auf Deine/Ihre Antwort!

Uwe (Baumbach)
U.Baumbach@web.de

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AL