Leider noch mal: Wehrmachtszugehörigkeit und Berufstätigkeit

Liebe Mitforscher,
ich muss noch mal auf die "doppelte Buchführung" meines Schwiegervaters
zurückkommen, einerseits war er als Friseur beschäftigt, andererseits bei
der Wehrmacht. Nun bin ich in den Unterlagen wiederum auf ein Papier
gestoßen, wo mein Schwiegervater bei der Gewerbepolizei, wahrscheinlich im
Jahr 1945, den Antrag stellt, das elterliche FriseurGeschäft weiterführen zu
dürfen. Die dort genannten Daten stimmen in etwa mit dem überein, was vorher
schon bekannt war. Aber eben nur in etwa. Dort steht plötzlich, dass er erst
1937 seine Pflichtdienstjahre ableisten musste.
Kann es nicht einfach sein, dass mein Schwiegervater sich seinen Lebenslauf
so strickte, wie es gerade gebraucht wurde? Wenn angeblich keine Dokumente
da sind, wie wurden die Angaben kontrolliert? Und möglicherweise kam er
damit durch!?!?!!?

beim Einscannen von Unterlagen meines Schwiegervaters und Abgleich mit den
bereits erfassten Daten fällt mir ein Widerspruch im Lebenslauf auf.
Vielleicht ist es keiner; Ich bitte um Erleuchtung: Laut einem Schreiben an
die Handwerkskammer in Magdeburg war mein Schwiegervater 1934 im elterlichen
Geschäft in Burg bei Magdeburg tätig. Im selben Jahr tritt er im November
1934 in die Wehrmacht ein, in Königsbrück. 1935 wechselt er beruflich nach
Ludwigslust, ist laut eigenen Angaben auch
bei der Wehrmacht in Leipzig. Das geht so weiter bis Ende 1937, dann ist er
nur noch bei der Wehrmacht.

Wie bekomme ich die berufliche Tätigkeit mit der Wehrmacht in Einklang? Ich
habe keinerlei Erfahrung damit.

Besten Dank im Voraus für Eure Unterstützung.

Viele Grüße

Gaby (Uth)

Sehr geehrte Frau Uth,

zunächst wäre es hilfreich, wenn Sie, soweit bekannt, die jeweiligen Truppenteile nennen würden. Dann könnte man über www.Lexikon der Wehrmacht u. ä. Hintergrund-Informationen bekommen.

Zum weiteren: Königsbrück war Truppenübungsplatz, auch für Reservisten. Diese übten im Jahreslauf grundsätzlich ihren Zivilberuf aus, hatten sich aber von Zeit zu Zeit mehrwöchigen Reserveübungen zu stellen (So schon zu Kaisers Zeiten).

Auch: 1945, als es ums nackte Überleben ging, versuchte jeder, irgendwie durchzukommen. Ob irgendetwas kontrolliert werden konnte, hing sicher sehr von den Zufälligkeiten ab. Gewiß wurden auch Lebensläufe geschönt, was in der ab 01.07.45 eingerichteten SBZ sicher bitter notwendig war.

Schließlich: Wenn man sich intensiv mit Zeitzeugenberichten aus jener Zeit befaßt - ich beispielsweise werte gerade ein Uffz.-Tagebuch vom "siegreichen Frankreichfeldzug" bis zum Vorabend des Einmarsches in die Sowjetunion aus - kann man nur in Ehrfurcht verharren, was unsere Väter seinerzeit geleistet haben. Man lese nur zur mangelnden Ausrüstung der Truppe im Winter 1941 vor Moskau. Zudem sollte man immer bedenken: Die Truppe kämpfte, für die Verwaltung des Hinterlandes und damit verantwortlich für das, was dort geschah, waren andere.

Freundliche Grüße

Jürgen Wagner

Hallo,

mein Thema hat jetzt nicht direkt mit der Wehrmacht zu tun, aber doch auch mit dem Krieg. Mein Großvater ist im Krieg bei der Polizei gelandet und war ab 1943 in Riga stationiert. Bei der WAST konnte man mir nicht weiter helfen. Wo kann man btgl. POlzei nachfragen?

Freundliche Grüße
Gerrit Kiel

Moin Gerrit,

da Riga im außerdeutschen Territorium liegt sei dir der letzte Absatz
empfohlen:

<Bundesarchiv Internet - Personenbezogene Unterlagen militärischer Herkunft bis 1945;

Gruß, Antje

Guten Abend,

<< da Riga im außerdeutschen Territorium liegt sei dir der letzte Absatz empfohlen >>

das trifft hier, d. h., für Riga in Lettland, _nicht_ zu und weckt unnötig Hoffnungen auf Erfolg beim BA!

An dieser Stelle (letzter Absatz) geht es um damalige Polizeiheimatdienststellen in den verlorengegangenen, _ehemals deutschen_ Gebieten, wie z. B. Österreich / Ostmark, Sudetenland, Ostpreußen, Schlesien, usw. - Heimat = nur innerhalb des Deutschen Reichs.

Eine Stationierungsdienststelle während des Kriegsverlaufs in Riga war daher, verständlicherweise, _keine_ Polizei_heimat_dienststelle im Sinn der zitierten Seite!

Mit freundlichen Grüßen,
A. Klinghoff

Frau Klinghoff,

der letzte Satz des von mir erwähnten Absatzes schließt dies nicht
grundsätzlich aus!

A. Futterleib