Hallo Anja,
schau doch mal hier hinein und Du wirst sehen, wie abhängig Leibeigene von Ihren Grundherren waren - auch wenn es um eine Heirat ging:
Zitat:
Der Leibeigene war der Jurisdiktion seines Grundherren unterstellt, dieser bestimmte auch, wen er heiraten durfte, und nur nach seiner Genehmigung war ihm erlaubt, die Hofstelle zu verlassen. Flüchtige wurden gesucht und in der Regel mit Gewalt wieder zurückgebracht. Nur wenn es einem Bauern gelang, das Territorium einer Stadt zu erreichen und dort dauerhaft Aufnahme zu finden, entkam er der Rechtsprechung des Grundherren. Aus diesem Zusammenhang stammt auch der Satz Stadtluft macht frei. Umgekehrt durfte ein Leibeigener jedoch auch nicht gegen seinen Willen aus seiner Heimat entfernt werden.
Viele Grüße
Matthias Daberstiel