Hallo Heinz,
im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gab es völlig andere
Rechtsverhältnisse als heute. Besitz und Eigentum hatten dementsprechend
ebenfalls eine völlig andere Bedeutung als heute, sowohl de jure als
auch de facto.
Alles Land, sämtliche Länderien unterlagen im Grunde dem Lehnsrecht.
Ausnahmen bildete diesbezüglich lediglich der Eigenbesitz (Allod,
Allodialbesitz).
Letztlich waren auch die Bauern in dieses Lehnssystem eingebunden.
Diese kleineren Landbesitzer (i.d. R. Erbzinsbauern) bewirtschaften
nicht etwa Eigenland, sondern zu Lehen gegebenes Land (es wurde ihnen
zur Nutzung quasi geliehen, verlehnt, sie wurden belehnt).
Die kleinen freien Grundbesitzer hörten bereits um 1300 flächendeckend
auf zu existieren. Aus dem kleinen verbliebenen Rest entwickelte sich
gerade erst durch die Einführung des Lehnsytems der niedere Land- oder
Ministerialadel.
Die Eigentums- und Rechtsverhältnisse von damals auf heute zu übertragen
oder gar diese Systeme miteinander zu vergleichen ist unmöglich, weil:
Geschichte ist in erster Linie auchn immer Rechtsgeschichte, also die
Geschichte des sich verändernden Rechts.
Und so wie der Bauer sein Land vom "Ober"eigentümer der dörflichen Fluren
zu Lehen erhielt, so wurden dem örtlichen Patrimonialherr seine
Ländereien ebenfalls wieder verliehen (i.d.R. vom jeweiligen Territorial-
herr bzw. der regionalen (meist dynastischen) Herrschaft (Herzog, Fürst, Graf, aber auch: Städte, die Kirche(n)).
Diese kurzen Erkärungen mögen hier genügen. Ds Thema ist so umfassend wie
komplex.
Holzwachs = Wald oder Waldstück
Küchenmeister ist ein Titel bzw. Amt
Ein Küchenmeister steht/ stand also nicht etwa in der Küche.
In der Regel wird der Inhaber adliger Abstammung gewesen sein.
Bauern (wie wohlhabende Bürger) konnten adlige Lehen bzw. Güter durchaus
erwerben. Insbesodere im Zuge des (wirtschaftlich bedingten) Niedergangs
des neuzeitlichen Adels kam es verstärkt zu Überschuldungen und Zwangs-
versteigerungen auch adliger Gutskomplexe bzw. Landgüter.
Diese Entwicklung stand in ursächlichem Zusammenhang mit den sich
verändernden sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen.
Wenn ein (rel. kleiner) Landbesitzer Land oder ein (Teil-)Lehen verkaufte
war es wie heute. Er erzielte Gewinn, die Nutzung war jedoch fürderhin
nicht mehr möglich.
Die mögliche Ernte (gleich ob an Ackerfrüchten oder Holzeinschlag) stellte
den Zinsertrag von bewirtschaftem Land (gleich ob Eigen- oder Erbpacht-
oder Erbzinsland) dar.
Mit dem Begriff Leuchtenbergisches Lehen wird lediglich der Obereigentümer
des zu verkaufenden Landes deklariert, wobei wie gesagt Obereigentum
relativ ist. Siehe oben.
Freundliche Grüße, Thomas Engelhardt