Legitimierung eines unehelichen Kindes

Hallo Helga,
ich hatte solch einen Fall auch schon mal. Eine Nachfrage beim Standesbeamten brachte folgendes Ergebnis:
Es handelt sich um die Legitimation des Kindes durch die Eheschließung der Eltern.
Kraft Gesetzt ist die Geburtsurkunde des Kindes bei Legitimation so auszustellen, als ob die Eltern des Kindes bereits bei der Geburt des Kindes verheiratet waren. Das schließt auch etwaige Namensänderungen der Eltern und des Kindes ein.

Heiko

Heiko, sehr herzlichen Dank.
Helga Heigl