Hallo und einen schönen Nachmittag,
ich bin in meiner Ahnenliste auf eime Sache gestoßen, die ich mir nicht so
recht erklären kann. Es geht um meine Urgroßmutter, die im November 1857 in
Sierße unehelich geboren wurde, so wurde es auch im Kirchenbuch erfasst.
Ihre Eltern heirateten im Dezember 1857, ebenfalls in Sierße. Ich war
eigentlich der Meinung, dass das Kind dann dadurch legimitiert wurde. Dies
war anscheinend aber nicht so, denn im Kirchenbuch von Sierße wurde im
Februar 1872 nachträglich ein Vermerk geschrieben, in dem stand, dass sich
der Vater unter Zustimmung der ebenfalls mit erschienenen Mutter zum Kind
bekannte. Weiter steht dort, dass das Kind durch diesen Eintrag von 1872
sowie durch die Vorlage des beigebrachten Trauscheins über die im November
1858 vollzogene Copulation seiner Eltern legitimiert sei.
Gehe ich nun richtig in der Annahme, dass meine Urgroßmutter bis zum Jahre
1872 als unehelich galt oder das unter Umständen eine zweimalige
Anerkenntnis erforderlich wurde?
Kann es auch damit im Zusammenhang stehen, dass ein neues Anerkenntnis für
die Konfirmation, die im April 1872 in Denstorf stattfand, nötig wurde?
Ich hoffe auf Eure aufklärende Hilfe.
Viele Grüße
Karin (Nieland)