Legimitiertes Kind
Friedrich Windeck schrieb:
In jedem Fall erhielten die Kinder mit der Legitimierung den Namen des "Familienoberhauptes", den des Mannes!<<
Es gibt in meiner Verwandtschaft aber auch folgenden Fall von 1965: Eine Tante, nennen wir sie Hilde Loewen, geb. Kappelstieg, war von ihrem Mann Karl Loewen nach f�nf Jahren Ehe geschieden worden, behielt aber den (Ehe-)Namen Loewen. Nach weiteren vier Jahren hatte sie sich mit ihrem geschiedenen Mann wieder vers�hnt und wurde von ihm schwanger, ohne ihn erneut zu heiraten. Als die Tochter zur Welt kam erhielt sie den Namen Sabine Kappelstieg (=M�dchenname der Mutter). Karl Loewen erkannte die Vaterschaft an, aber aus rechtlichen Gr�nden musste meine Tante ihre eigene Tochter selbst adoptieren, damit diese den Familiennamen Loewen tragen durfte. H�tte der Vater Karl Loewen das Kind adoptiert, w�re damit die Verwandtschaft zur Mutter erloschen. Hier erhielt also das legimitierte Kind den (Ehe-)Namen der Mutter. Klingt und ist kompliziert, war aber so.
Ina Jonas-Nolte
www.hugenotten-uckermark.de
Hallo Schlesier,
sicher gab es fr�her auch komplizierte F�lle, die Namensgebung der Kinder
betreffend.
Das war doch aber alles harmlos, gegen das, was heute auf uns und die
nachfolgenden Generationen Familienforscher (wenn sie dann noch so hei�en
werden) zukommt.
H�ufiger Partnerwechsel, die Ehe als Sonderfall, nicht mehr als Regel,
Doppelnamen, ein Elternteil ist ausl�ndischer Herkunft, Alleinerziehende
M�tter verschweigen den Erzeuger, gleichgeschlechtliche Partnerschaft usw..
Ich will das hier nicht bewerten, sondern nur auf die entstehenden
genealogischen Schwierigkeiten hinweisen. Wahrscheinlich wird unsere Zunft
aussterben.
Herzliche Gr��e aus Leipzig
Wolfgang Leistritz * 1938 im Eulengebirge
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Hallo Wolfgang !
Wer sagt denn, dass die Kinder in den Stammb�umen immer von den
"offiziellen" V�tern tats�chlich gezeugt worden sind?
Heutzutage geht man von einer Dunkelziffer von �ber 20% aus. Wie viele
M�nner ziehen Kinder besten Glaubens als ihre eigenen auf, ohne zu wissen,
dass sie nicht der Erzeuger sind. Erst seit kurzem erm�glicht die DNA einen
eindeutigen Beweis. Ich glaube nicht, dass es fr�her weniger waren, im
Gegenteil: fr�her war mit der Schande ja auch der existenzielle Abstieg bis
zum Exitus verbunden. Und andersherum war besonders im Hochadel die
politische Autorit�t mit dem Vorhandensein eines Erben verbunden, da lie�
man sich gelegentlich was einfallen. Ich bin da sehr skeptisch.
Gru�
Friedrich Windeck
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Hallo Listenteilnehmer,
Ein legitimiertes Kind war vorher nichtehelich oder scheinehelich und wird
nachtr�glich entweder anerkannt oder adoptiert.
gru� annegrete
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...das hatten wir schon festgestellt, aber was ist "scheinehelich"???
Friedrich Windeck
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Scheinehelich hei�t, das Kind wird w�hrend einer bestehenden Ehe geboren,
scheint das Kind des derzeitigen Ehemanns zu sein, ist aber in Wirklichkeit
aus einer au�erehelichen Beziehung entstanden. Es gilt als ehelich, bis
seine Ehelichkeit angezweifelt wird.
Gru� Annegrete
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Das scheint doch ein Problem zu sein, das erst mit der Gleichstellung der
nichtehelichen mit den ehelichen Kindern in Fragen des Erbrechts 1969
entstanden ist.
Friedrich Windeck
-----Urspr�ngliche Nachricht-----
Nein, das stimmt nicht. Ich bin selber Betroffene. Wer vor dem Stichdatum
1949 geboren ist, bleibt nichtehelich und ist weder verwandt mit dem Vater
noch erbberechtigt. Alle, die ab Juli 1949 geboren wurden , sind ehelichen
Kindern gleichgestellt worden.
Gru� Annegrete
-----Urspr�ngliche Nachricht-----